Wohnungsangemessenheit und "10%-Regel"

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin neu hier und hab auch gleich mal eine Frage. Ich bin bereits mit 17 (jetzt 21 Jahre alt) von zu Hause ausgezogen (stehe also seitdem auf eigenen Beinen)
    und seit letztem Jahr ALG II - Empfängerin.


    Nun bin ich im fast 7. Monat schwanger und suche eine größere Wohnung wieder in der Nähe meiner Familie. D.h ich ziehe von Markranstädt nach Leipzig. So, ich habe ein weiteres Wohnungsangebot beim Jobcenter eingereicht (das erste wurde abgelehnt) und warte gespannt auf ein Ergebnis. Die neue Wohnung liegt zwar mit Grundmiete und Nebenkosten usw im grünen Bereich, aaaaber ist 6 qm zu groß. (66qm insgesamt)
    Da ich mir deswegen so bissl nen Kopp mache, hab ich meine Mutter drauf angesprochen und sie sagte etwas von einer 10%-Regel, was die qm angeht. Also wären die 6qm zu viel von 60 ja diese 10%. Gibt es diese Regel wirklich? Kann das Amt trotz angemessener Grundmiete und Betriebskosten auf den 6qm rumreiten und ablehnen?


    Den Antrag auf Umzugskostenübernahme hab ich auch gestellt und der wurde in Kombination mit dem alten Wohnungsangebot abgelehnt. Aber nicht wegen der Unangemessenheit, sondern weil ich erst im Januar von einer zu großen Wohnung (da wusste ich noch nicht, dass ich schwanger bin) in eine nun zu klein werdende gezogen bin (wohl bemerkt auf eigene Kostenübernahme, ohne das Amt anzubetteln). Jedenfalls abgelehnt, weil der Umzug nicht erforderlich gewesen sei. Dass sich zum Einen Schimmel in der Wohnung befunden hat, der bereits die Gesundheit angegriffen hat und zum Anderen ich umgezogen bin, weil die mir geschrieben haben, dass die Bude zu groß ist, ist denen total schnurz. Wenn ich denen dann in Kombination mit der evtl bewilligten Wohnung den Antrag neu stelle, wird der dann wieder abgelehnt? Weil jetzt IST der Umzug erforderlich, da ich auf 38qm mit 1,5 Zimmern lebe, oder? Ich habe nachweislich keinen Platz für ein Babybett etc.


    Ich danke schonmal demjenigen, der sich hier durchfitzt und mir meine Fragen beantworten kann :)


    Ich platz gleich vor lauter Aufregung und freu mich auf seriöse Antworten.

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    Die neue Wohnung liegt zwar mit Grundmiete und Nebenkosten usw im grünen Bereich, aaaaber ist 6 qm zu groß. (66qm insgesamt)


    Bei der Angemessenheit geht es um die Höhe der Kosten für Miete und Heizkosten. Die qm spielen keine Rolle.Man kann auch als Einzelperson eine 100 qm-Wohnung mieten, wenn diese sehr billig ist.


    Das mit den 10% hat einen andere Bewandtnis. Wenn jemand Alg II neu beantragt und die Warmmmiete bis zu 10 % über der Angemessenheitsgrenze liegt, werden diese Kosten voll übernommen, weil eine Aufforderung zum Umzug dann unverhältnismäßig wäre. Wenn man aber eine neue Wohnung sucht, muss diese angemessen sein. Die 10%-Regel gilt dann nicht.