Patchwork und die finaziellen folgen für Partner und unterhaltsberechtigte Kinder

  • Hallo,


    ich hab mich nun seit Tagen kreuz und quer durchs Internet gelesen und werde irgendwie nicht schlauer. Mein Partner und ich würden gern heiraten. Da wir eine etwas komplizierte finanzielle Situation haben, hätte ich nun einige Fragen zu den finanziellen folgen für uns alle.


    Meiner Kinder und ich haben zur Zeit folgendes Einkommen
    Kindergeld und Halbwaisenrente 690 Euro
    Witwenrente und Erwerbsminderungsrente 1000 Euro
    Ich weiss das meine Witwenrente bei einer heirat wegfallen würde. Mein Einkommen würde dann bei ca. 645 Euro liegen.


    Mein Partner verdient Vollzeit 1282 Euro
    Er ist seinen beiden unehelichen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig
    Aufgrund der Entfernung zur Arbeitsstelle hat er hat monatliche Fahrtkosten in Höhe von fast 200 Euro.
    Er befindet sich zur Zeit in der Privatinsolvenz und hat einen Selbstbehalt von 1047 Euro


    Ich weiß das seine Unterhaltsberechtigten Kinder Vorrang haben. Was ich nicht weiß ist ob meine Rente und das Ki-Geld+Halbwaisenrente bei einer heirat zu seinem Verdienst hinzugegzogen werden würden und ob sich dann daraus der neue Unterhalt für seine Kinder berechnet.


    Was würde bei dieser Kombiantion letztendlich für uns übrigbleiben???

  • Danke für die Info. Was meine Kinder angeht bin ich nun beruhigter.
    Aber es kommen immer wieder neue Überlegungen dazu, deswegen geht die Fragerei weiter.


    Wir heiraten. Meine Witwenrente ist weg.
    Seine Steuerklasse ändert sich, er verdient nun 1400 Netto und ist drei Personen gegenüber Unterhaltspflichtg.


    Könnte er meine Kinder mit auf seine Steuerkarte nehmen um die Kinderfreibeträge zu bekommen oder geht das nur bei leiblichen bzw. adoptierten Kindern??


    Wo liegt in diesem Fall der Selbstbehalt von uns beiden wenn er von den 1400 Netto Unterhalt für zwei Kinder bezahlt?


  • Könnte er meine Kinder mit auf seine Steuerkarte nehmen um die Kinderfreibeträge zu bekommen oder geht das nur bei leiblichen bzw. adoptierten Kindern??


    Der Kinderfreibetrag auf der LStK bringt gar nichts, weil er bei der Lohnsteuerabführung gar nicht berücksichtigt wird. Es gibt dafür nämlich das Kindergeld. Der Freibetrag bringt nur etwas bei der Steuererklärung, nämlich wenn die Steuerersparnis höher als das gezahlte Kindergeld ist. Und das ist nur bei sehr hohen Einkommen der Fall.