Amt will ins Grundbuch eingetragen werden!?

  • Hallo zusammen,


    ich habe einige Probleme und würde deshalb gerne einige Fragen stellen. Zunächst einige Informationen über die aktuelle Lage: Eigentlich geht es um die Probleme meiner Eltern. Meine Eltern beziehen schon seit einiger Zeit ALG2, beide sind momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten (unter anderem mehrere Bandscheibenvorfälle usw.). Beide haben auch schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, die beide abgelehnt wurden. Auf Drängen des Amtes mussten meine Eltern dann Widerspruch einlegen, denn sie sich kaum leisten konnten. Das Verfahren dauert noch an. Meine Eltern leben zusammen mit meinem Bruder (welcher jetzt in 2 Monaten sein duales Studium beginnt, aber bei meinen Eltern wohnen bleibt) und meiner Schwester (welche noch zur Schule geht) in ihrem Eigenheim. Derzeit bekommen meine Eltern insgesamt ca. 1200€ monatlich.


    Jetzt das eigentliche Problem: Momentan werden die Leistungen verwehrt, da der Landkreis bzw. genauer der Fachdienst Arbeit will, dass meine Eltern ihn (also den Fachdienst) ins Grundbuch eintragen. Der Fachdienst möchte alle Leistungen also nur noch als zinsloses Darlehen vergeben und will dafür als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden.


    Ih bin überaus dankbar dafür, dass es in Deutschland so etwas wie soziale Leistungen gibt, aber momentan machen sie meinen Eltern und mir das Leben schwer, da sie die Gewährung der Leistungen Woche für Woche hinauszögern. Zu jedem Wochenbeginn fordern sie irgendeine Unterlage und wenn meine Eltern diese dort abgegeben haben, kommt Anfang der nächsten Woche ein neuer Brief, in welchem sie weitere Unterlagen fordern. Alle Unterlagen, die sie so gefordert haben, hätten auch alle auf einmal gefordert werden können. Aber naja, irgendwie muss man sein Geld ja verdienen. Dazu kommt noch, dass die nette Dame, welche meine Eltern betreut, so gut wie nie zu erreichen ist und wenn man sie erreicht, kann man nicht mit ihr reden, da sie einen förmlich anschreit, das ist kein Scherz!!!! Ich habe sie gebeten sich vernünftig zu unterhalten, leider ohne Erfolg. Da möchte ich mich demnächst auch mit ihrem Vorgesetzten in Verbindung setzen. Aber ok, das war erst ein Mal genung Frustabbau. Aber wie gesagt, ich bin froh und dankbar, dass es solche Leistungen gibt.


    Jetzt meine Fragen:


    1.) Darf denn der Fachdienst die Eintragung einfach fordern und mit einer Ablehnung des Antrages drohen? Also ist das rechtskräftig?


    2.) Meine Eltern möchten einen Termin mit der netten Dame vereinbaren und dort wollen sie, sie fragen, ob man das irgendwie anders lösen könnte. Z.B. ich habe überlegt, wieder zu meinen Eltern zu ziehen. Ich bin momentan dualer Student und bekomme monatlich ca. 900€, von denen ich allerdings ca. 250€ für Fahrtkosten abdrücken muss. Wie gesagt wird mein Bruder auch mit dem Studium beginnen und er wird ca. 700€ bekommen, von denen er auch so circa. 200€ für Fahrtkosten abgeben muss. Also meine Frage: Meint ihr es würde etwas bringen, wenn ich zu meinen Eltern ziehe und dies bei der Berechung ihrer Leistungen berücksichtigt wird oder nicht? Also könnte man so dies Eintragung abwenden?


    3.) Wäre es möglich, dass man die Eintragung abwendet, indem man vielleicht ausmacht, dass die Leistungen einfach reduziert werden?


    4.) Im Brief bzw. der Einwilligungserklärung steht, dass das Amt mit 16000€ ins Grundbuch eingetragen werden will. Meine Frage: Ich hab ausgerechnent, dass das Darlehen für ca. 1 Jahr reichen würde. Heißt das, dass meine Eltern jetzt damit rechnen müssen, dass sie jedes Jahr mit einer weiteren Eintragung rechen müssen. Dann würde nämlich nach ein paar Jahren, das gesamte Grundstück dem Fachdienst gehören. Meine Eltern haben hart dafür gearbeitet, um sich ein Eigenheim zu leisten, welches auch fürs Alter gedacht war. Und jetzt würden sie durch die Eintragung dann alles wieder verlieren und die ganze harte Arbeit wäre umsonst gewesen. Genau deshalb möchten meine Eltern die Eintragung möglichst vermeiden.


    5.) Weiß jemand vielleicht, was auf meine Eltern zu kommen würde, wenn sie die Eintragung durchführen würden. Also könnte der Landkreis dann einfach sagen, sie wollen ihren Teil verkaufen oder so etwas?


    6.) Darlehen heißt ja immer man muss es zurückzahlen. Heißt dies auch, dass meine Eltern den Fachdienst wieder aus dem Grundbuch bekommen, wenn sie das gesamte Darlehen irgendwann zurückbezahlen? Oder kann der Fachdienst einer Austragung selbst bei zurückgezahltem Darlehen widersprechen?



    Ich weiß, dass dies sehr viele Fragen sind. Der Termin mit der netten Dame ist auf jeden Fall angestrebt und auch dort werde ich dann all diese Fragen stellen. Ich möchte allerdings wissen, worauf ich mich einzustellen hab. Deshalb bitte ich jeden um einen Rat.


    Vielen Dank schon Mal!