Nach Fortbildung kein ALG ?

  • Moin,


    ich hab da mal eine Frage. Heute war ich bei der Agentur für Arbeit und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Ich habe jetzt meine 2 jährige Fortbildung zum Bautechniker abgeschlossen und man hat mir gesagt das ich mich arbeitslos / arbeitssuchend melden muss. Hab ich gemacht.
    Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe weil ich vor der Ausbildung kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet habe. Ich habe einige Jahre in meinem gelernten Beruf gearbeitet aber nie durchgehend 1 Jahr, deshalb habe ich die Fortbildung angefangen und nun auch erfolgreich beendet. Jetzt hat mir die Dame im Amt gesagt das ich keinen Anspruch auf Geld habe (da kein Jahr durchgehend gearbeitet) aber ich habe ja Ausgaben und finde wohl kaum von jetzt auf morgen einen Job.
    Werde ich jetzt für meine Fortbildung bestraft oder wie bzw. wo kann ich Geld für mein Lebensunterhalt erhalten, für eine zeitliche Überbrückung bis ich Arbeit gefunden habe.


    Hoffe Ihr könnt mir helfen bin echt etwas verzweifelt nach der Aussage der Dame.
    Danke Hans

  • Das hier:


    Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe weil ich vor der Ausbildung kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet habe


    ist meiner Meinung nach völliger Quatsch!!!
    Die Bedingung lautet:
    Innerhalb von 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, EGAL wie sich diese 12 Monate zusammensetzen und bei wievielen Arbeitgeber das erfolgte. Lediglich der Grundanspruch auf ALGI darf insgesamt nicht länger als 4 Jahre her sein, sonst ist der Anspruch verwirkt.


    Allerdings der Hinweis von Birgit ist ebenfalls nicht falsch, WENN ALGI abgelehnt wird, steht ALGII zu.


    Auf JEDEN Fall SCHRIFTLICH ALGI beantragen (auf sagen nichts geben = rechtlich unwirksam = nur schriftlich ist gültig).
    WENN nämlich ALGI abgelehnt wird, steht ALGII AB Antragssatum auf ALGI zu!!


    Meiner meinung nach versucht hier wieder ein/e SB auf Kosten der menschen zu sparen bzw. hat keine Ahnung.


    Gruß´
    Ernie

  • Zitat

    Allerdings der Hinweis von Birgit ist ebenfalls nicht falsch, WENN ALGI abgelehnt wird, steht ALGII zu.


    Ehrlich? Jedem? Auch, wenn 20.000 Euro auf dem Konto liegen oder der Ehepartner 3000 Euro netto verdient?


    Ich glaube, um das so definitiv behaupten zu können, müsste man schon mehr über den TE wissen!


    Und wegen dem ALG 1 müsste man wissen, ob der TE vor Beginn der Fortbildung (wurde die mit Meisterbafög gefördert oder wovon wurde während der Fortbildung gelebt?) z. B. ALG 1 bezogen hat oder nicht, ob also z. B. ein Restanspruch gibt, der ja noch 4 Jahre lang geltend gemacht werden könnte. Denn irgendwie macht das mit "weil ich vor der Ausbildung kein ganzes Jahr durchgearbeitet habe" keinen Sinn. Hat nämlich die Fortbildung genau 2 Jahre gedauert, bekäme der TE eh keine 360 versicherungspflichtigen Tage in den letzten 24 Monaten zusammen...