Bedarfgemeinschaft-Mutter 53 Jahre, Sohn 21 Jahre

  • Guten Abend Zusammen,


    könnt Ihr mir weiterhelfen ???
    Mein Name ist Gerri und ich bin 21 Jahre alt. Seit dem 01.07.2014 bin ich nun Facharbeiter als Chemikant bei der Bayer AG. Mein Nettoeinkommen liegt jetzt so ca. bei 1900 Euro. Ich wohne noch bei meiner Mutter im Haushalt. Sie bezieht schon seit längeren Hartz 4. Bisher war es so, dass ich während meiner Ausbildung die halbe Miete + weitere Kosten (s. unten) übernommen habe. Nach gestriger Rücksprache mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat sie gemeint, dass ich jetzt alle Kosten ( Miete, Nebenkosten, Lebensunterhalt ( für meine Mutter ) aufbringen muss, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Das Kindergeld wird jetzt auch nicht mehr gezahlt, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
    Bisher hat meine Mutter Anfang des Monats 262 Euro vom JC erhalten ( halbe Miete 240 Euro, der Rest Beihilfe zum Lebensunterhalt ) und 184 Euro Kindergeld die meiner Mutter aber angerechnet wurden und natürlich von mir wiederrum beglichen wurden ( halbe Miete von mir 240 Euro + 100 Kostgeld + 184 Kindergeld ).
    Außerdem geht meine Mum auf 400 Euro Basis putzen. Davon darf Sie als Freibetrag 100 Euro behalten.


    Könnt ihr mir sagen wofür ich jetzt alles aufkommen muss ? "Bedarfsgemeinschaft" obwohl ich mein Lebensunterhalt selber finanzieren kann !
    Die Dame vom JC hat gemeint, dass ich mir eine eigene Wohnung suchen sollte. Das möchte ich aber ungern, da ich sehr gerne mit meiner Mutter zusammen lebe.


    Besten Dank für eure Mithilfe

  • Hallo Gerri,


    du gehörst definitiv NICHT zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, da du deinen Lebensunterhalt nun selbst bestreiten kannst. Zum anderen ist es absoluter Blödsinn, dass du lt. Jobcenter für alle Kosten aufkommen sollst. Lediglich die Hälfte der KdU plus Heizung dürfen sie anrechnen. Sollten sie nun vermuten, dass du deine Mutter darüber hinaus unterstützt (Haushaltsgemeinschaft) kannst du das schriftlich widerlegen. Dich kann das Jobcenter auch nicht zwingen, deine Vermögensverhältnisse und Einkommensnachweise offenzulegen und deiner Mutter dürfen die Leistungen auch nicht vorenthalten werden. Ich würde deiner Mutter raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, wenn ihr nun die Leistungen versagt werden. Das Jobcenter wird sehr chnell einknicken wenn sich der Anwalt bzw. das Sozialgericht einschaltet. Lege keinesfalls deine Vermögensverhältnisse offen und gebe keine Unterlagen beim Jobcenter ab. Meine Kinder haben es auch nicht getan, zu Recht.
    Ich wünsche dir viel Glück.

  • Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Falls ich weiterhin zu Hause wohnen bleibe, von wem bekommt Sie dann ihren Lebensunterhalt ?


    Sorry was meinst Du mit KdU ( Kaltmiete vielleicht ? )


    Hatte außerdem vergessen zu erwähnen, dass das Jobcenter bis DATO immer an meinem Urlaubs und Weihnachtsgeld gegangen ist !!!

  • KdU sind die Kosten der Unterkunft, die ihr je zur Hälfte tragt.
    Wenn du zuhause wohnen bleibst und ihr nicht gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet, d.h. du sorgst für dich selbst (Einkauf, Wäsche usw.) besteht auch KEINE Haushaltsgemeinschaft. Dann die Anlage HG niemals ausfüllen - auch nicht wenn das Jobcenter Drohgebärden von sich gibt. Die versuchen es eben............deshalb: ANWALT und einstweilige Anordnung falls die Zahlung eingestellt wird.....
    Was das Urlaubs- und Weihnachtsgeld angeht: da hab ich keine Ahnung.......aber der ANWALT. Investiert einfach die Beratungsgebühr, auf jeden Fall seid ihr dann auf der sicheren Seite.

  • Ja habe ich gelesen. Glückwunsch :-)


    Es ist eine absolute Schweinerei wie die versuchen Familien auseinander zu reißen.


    Diese formlose Schreiben vorab ohne Anwalt an das JC... Könntest Du mir einen Tipp geben wie ich es am besten formulieren könnte ?

  • Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5)
    über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder
    einer Haushaltsgemeinschaft
    Hiermit bestätige(n) ich/wir
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift d. Verwandten
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift d. Verwandten
    …………………………………………………………………………………………..
    Name,Vorname, Anschrift d. Verwandten
    dass wir Herrn/Frau
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift des Antragstellers, Kd.-Nr d. Arbeitsamtes
    Keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lassen.
    Wir widerlegen hiermit die Vermutung nach SGB II §9 (5)
    Aus diesem Grund werden wir keinerlei Angaben zu unseren
    Vermögensverhältnissen im Antrag auf Arbeitslosengeld II des Antragstellers
    machen.
    ______________________________
    Ort, Datum

  • Urlaubs- Weihnachtsgeld:


    Da Du in der Vergangenheit bei Zahlung des Urlaubs-/Weihnachtsgeldes noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehörtest, wurde das natürlich angerechnet (als einmaliges Einkommen, jeweils auf 6 Monate aufgeteilt). = Das Uralubs-/Weihnachtsgeld hat nicht ausgereicht, um Dich aus der Bedarfsdeckung herauszuholen.
    Jetzt aber, nachdem Du laut Gesetz aus der BG herausgefallen bist (laut § 7 SGBII wegen bedarfsdeckendem Einkommen), kann natürlich Urlaubs-/Weihnachtsgeld genauso wenig angerechnet werden wie Dein normaler Lohn!
    Hier versucht eine SB entweder Dich zu betrügen oder sie ist völlig ahnungslos, was Gesetze bedeuten!!


    Gruß
    Ernie


    P.S.
    Es bestehen interne Anweisungen (natürlich nicht offiziell), möglichst viele ALGII-Antragssteller zu übervorteilen, damit die Kosten für ALGII nicht zu hoch werden. Teilweise werden sogar für Geschäftsführer PRÄMIEN gezahlt, WENN möglichst viele Anträge abgelehnt werden, PBWOHL ein Anrecht besteht!
    Die Prämie geht bis auf 4.000€ hoch!!!
    ALGII ist so hochkompliziert ausgestattet worden, damit möglichst wenige es selbst ausrechnen könne, und möglichst viele betrogen werden können. Auch das war ein Ziel der Regierung/en!!!
    Auch ist ALGII-Gesetzgebung erstellt worden, unter Abschaffung des Grundgesetzes, des BGB, des Gleichheitsgrundsatzes für diesen Personenkreis.

  • So ist es! Ein regelrechter Wettkampf, der unter den Jobcentern veranstaltet wird. Die ohnehin schon unter Generalverdacht des Betruges stehenden Erwerbslosen sind noch mehr verunsichert und viele schrecken davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb sollte Jeder, dem Leistungen widerrechtlich vorenthalten oder gekürzt werden sein Recht -am besten mit anwaltlicher Hilfe- einfordern. Dann wäre ganz schnell das vorgegebene Sparziel der Bundesagentur für Arbeit dahin.


    Ist ziemlich lang, sollte sich jeder mal durchlesen:


    http://www.politikforen.net/showthread.php?142260-Insider-Report-vom-Jobcenter-Mitarbeiter-quot-Ich-kann-echt-nicht-mehr-weiterarbeiten-quot-quot-Es-kracht/page2&

  • Vielen lieben Dank für eure Informationen.


    Habe jetzt mal ein Schreiben vorbereitet. Diese werde ich morgen per Einschreiben an das JC schicken.


    Kann ich das so schreiben ?


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    Betreff: BG XXXXXXXXXXXXXXX



    Sehr geehrte Frau xxxxxxx,


    laut §7 SGBII gehöre ich jetzt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, da ich meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann.



    Widerlegung der Vermutung nach SGBII § 9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft.


    Hiermit bestätige ich Max Mustermann, Musterstraße 1 in 11111 Musterstadt, dass ich Frau Birgit Mustermann, Musterstraße 1 in 11111 Musterstadt keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lasse.


    Ich widerlege hiermit die Vermutung nach SGBII §9 (5).
    Aus diesem Grund werde ich auch keinerlei Angaben zu meinen Lohn und Vermögensleistungen machen.


    Ich werde lediglich die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernehmen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Max Mustermann

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich wollte mich mal kurz bei euch melden und euch eine kurze Info geben.


    Am 14.07.2014 habe ich den Brief per Einschreiben ans Job Center geschickt ( Widerlegung der Vermutung nach SGBII § 9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ).


    Meine Mutter hat bis heute keine Zahlungen zwecks ihres Lebensunterhaltes vom JC erhalten. Die Miete wurde weiterhin zur Hälfe überwiesen. Mein ältester Bruder hat ihr etwas geliehen. Am Freitag kam dann auch der Bescheid von meiner Mum. Soweit wir das beurteilen können, müsste alles passen inkl. Rückzahlung vom letzten Monat.


    Folgender Aufforderung ging an mich !


    Aufforderung zur Mitwirkung


    Sehr geehrter Herr xxxxxx,


    sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.


    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.


    Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt:


    -Nachweis über die Beendigung der Ausbildung ( Bescheinigung des AG, Gehaltsabrechnung mit Austrittsvermerk oder Abmeldung zur Sozialversicherung )
    -Nachweis oder Erklärung, was Sie nach der Ausbildung machen
    -persönliche Vorsprache, falls Sie Leistungen beantragen möchten


    Bitte beachten Sie:
    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind uns Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( §60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch-SGB I)


    Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen ( §§60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.


    Tja und nun ? Wie soll ich weiter vorgehen ? Ich könnte denen ja meine Abmeldung und neue Anmeldung zur Sozialversicherung zukommen lassen !?


    Leistungen habe ich ebenso nicht erhalten wie beschrieben. Da ich mein Lebensunterhalt ja auch in meiner Ausbildung deckeln konnte. Auf dem letzten Bescheid von meiner Mutter wurde ich zwar aufgeführt aber jeweils mit der Summe 0,00€


    Bisher hat ja alles geklappt, bis auf die Tatsache, dass meine Mutter ewig auf ihr Geld warten musste.


    Was meint ihr ?

  • Text:


    Sehr geehrter Herr/Dame .......


    wie Ihnen bekannt ist, habe ich KEINE leistungen zum Lebensunterhalt beantragt.
    Ebenfalls ist Ihnen laut Schreiben vom .......(Deine Widerlegung nach § 9 Abs. 5) das ich Frau ...... (Deine Mutter) weder in Geld noch in Geldeswert unterstütze.
    Weiterhin ist Ihnen bekannt, das ich laut § 7 SGB II NICHT zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter gehören.
    Trotzdem beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:
    Beendigung der Ausbildung am.....
    Ich bin nicht verpflichtet, Ihnen darüber Unterlagen zuzusenden, da ich KEINE Unterstützung beantragt habe
    Erklärung, was ich nach der Ausbildung gemacht habe
    Da KEINE Unterstützung beantragt wurde, fehlt JEDWEDE gesetzlich Grundlage, nach der ich darüber Auskunft geben muß:
    persönliche Vorsprache, falls sie Leistungen beantragen wollen:
    Was soll das???
    Hier fragen sie, ob ich Leistungen beantragen will
    Oben im Anschreiben beahaupten Sie, das ich Leistungen beantragt habe
    Nochmals: Ich habe KEINE Leistungen beantragt, ich bin in Arbeit
    Weiterhin:
    Sie verlangen aufgrund der Mitwirkungspflicht Unterlagen von mir:
    Nochmals: Da ich KEINE Leistungen benatragt habe, besteht auch KEINE Mitwirkungspflicht


    Nochmals:
    Frau .... (Deine Mutter) und ich sind in KEINER gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft. Ihnen dürfte der § 7 SGBII bekannt sein, der das regelt.
    Ich fordere Sie auf, weitere Belästigungen Ihrerseits zu unterlassen.


    Hochachtungsvoll



    Das ist jetzt von mir in extrem ungehaltenen Worten gehalten. Ich überlasse es Dir, wie hart Du antwortest.


    Gruß
    Ernie


    Anmerkung:
    § 7 SGBII regelt, wer zur BG gehört. Danach seid ihr auf JEDEN Fall 2 BG`s, die sich NICHT gegenseitig unterstützen muß.
    § 9 Abs. 5 regelt, ob eine Unterstützung VERMUTET werden DARF, KEINE Pflicht. WENN dieser Vermutung widersprochen ist, darf KEIN Jobcenter diese Vermutung dürchführen, entschieden durch BGH!!!
    § 60 Mitwirkungspflicht, besteht nur für Personen, die Auskunft geben müssen. Da weder durch § 7 bzw. § 9 Abs 5 eine Auskunftpflicht zucftriif, sind die § 60, 66, 67 NICHT anwendbar


    2. Anmerkung:
    Deine Mutter soll für sich (NUR für sich) eine Mahnung über das ALGII ausstellen (wenn es noch nicht eingegangen ist). Nachfristsetzung 1 Woche
    Im Text:
    Sollte nach 1 Woche das mir zustehende ALGII nicht überwiesen worden sein, werde ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen (Verweigerung lebensnotwendiger Unterstützung)
    P.S.
    Ich weiss, das eine solche Klage kaum durchgehen wird, aber manhe SB wachen dann auf.
    Über diesen Brief würde ich aber Kopie an den Geschäftsführer schicken mit dem Vermerk, das bei Nichtbeantwortung ein Leserbrief über unmenschliche Zustände im Jobcenter veröffentlicht wird