Hartz IV für Kinder im trennungsfall?

  • Hallo,


    Die Situation ist etwas kompliziert, deshalb hoffe ich hier antworten zu finden.


    Ich selbst lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und beziehe kein Harz IV. Nun zum Fall: Ich habe 2 Kinder aus einer anderen Partnerschaft. Der Vater der Kinder zahlt kein Unterhalt und tut auch alles dafür dieses weiterhin nicht zu müssen. Der Unterhaltsvorschuss vom Staat ist ausgeschöpft. Besteht nun die Möglichkeit für die Kinder Harzt IV zu beantragen?
    Für alle Motzer... Ich habe nicht vor den Staat unnötig auszunehmen. Ich selbst verdiene eben nur nicht, da aus der neuen Partnerschaft, ein weiteres Kind entstanden ist und ich nur auf geringfügiger Basis angestellt bin. Alles was ich habe ist derzeit das Kindergeld für die Kinder und eben das Gehalt meines neues Partners. Das so lang, bis ich wieder arbeiten kann.
    Muss in so einem Fall, der Partner für Kinder aufkommen oder besteht die Möglichkeit für die beiden Kinder statt des Unterhalts vom Staat, Harz IV zu beantragen?

  • Wohl kaum. Hier gibt es eine Stelle im Amt: " Unterhaltsheranziehung " und die dazugehörige Sonderabteilung " Altfälle ". Sicher sind die auch für jeden Tip dankbar. Der nicht zahlende KV schießt sich sicher ein Eigentor, wenn er extra wenig verdient. Rente usw. wird dann auch wenig. Selber Schuld.