Schülerin hat keinen Anspruch auf Hartz4 ? / Mutter psychisch krank

  • Hallo, ich bin neu hier und ich bin sehr verzweifelt.


    Ich bin 41 Jahre alt und seit ca 10 Jahren geschieden. Der Vater meiner Tochter ist genauso
    erziehungsberechtigt wie ich und zahlt monatlich Unterhalt an meine Tochter.


    Meine Tochter (17) ist vor fast drei Jahren in eine Wohngruppe gezogen, weil ich durch meine
    psychische Erkrankung (Depressionen, Ängste - mittlerweile deshalb auch berentet), nicht mehr
    in der Lage war, mich um sie zu kümmern. Sie hat seit der Scheidung von ihrem Vater bei mir gelebt.
    Wir hatten täglich schlimme Auseinandersetzungen.
    Das Jugendamt hat dann dafür gesorgt, dass meine Tochter in eine Wohngruppe für Kinder und Jugendliche
    unterkommt.


    Nun hat meine Tochter seit Anfang diesen Monats (Aug 2014) eine eigene Wohnung.
    Das Jobcenter wusste von Anfang an, dass sie weiterhin zur Schule gehen wird, wollte sogar
    noch eine Schulbescheinigung haben, die wir auch vorlegten. Die Wohnung wurde vom Jobcenter
    genehmigt. Und es wurde auch die Erstausstattung gezahlt sowie 134,- € für Unterkunft und Heizung auf das
    Konto meiner Tochter überwiesen und es wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass die Kosten für Strom und Gas
    auch vom Jobcenter übernommen werden. Meine Tochter bekommt 334,- € Unterhalt und 184,- € Kindergeld.



    Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben vom Jobcenter, in dem geschrieben steht, dass meine Tochter keinen
    Anspruch auf Hartz4 hat, weil sie Schülerin ist. Somit wurden alle Zahlungen bis auf weiteres eingestellt.
    Sie hat auch keinen Anspruch auf Bafög, weil ihr Vater und ich in einer Stadt leben. Die Schule, die sie ab September
    besuchen wird, ist eine Berufsfachschule (1jährig) und dieses Jahr wird als 1. Lehrjahr angesehen für die spätere Ausbildung.
    Einen Realschulabschluss hat sie schon.


    Was können wir noch machen? Meine Tochter kann auf keinen Fall bei mir wieder einziehen, weil ich psychisch sehr instabil bin.
    Sie selbst war auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in jahrelanger Therapie. Ich war in mehreren Kliniken und mache eine
    psychoanalytische Therapie ( 3 Std. die Woche ).


    Zu ihrem Vater kann sie auch nicht ziehen, weil er Fernfahrer ist und manchmal wochenlang im Ausland ist. Ausserdem verstehen die
    beiden sich auch überhaupt nicht.


    Was können wir nun tun? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.


    chloe



  • Den Mietvertrag musste ich mit unterschreiben. Dass meine Tochter eine eigene Wohnung bekommt, war vonseiten des Jugendamtes und des Jobcenters ok und das war auch Ziel ihrer Verselbständigung. Das Jugendamt hat die Maßnahme (Das Wohnen in der WG) zum 31.07.2014 eingestellt. Meine Tochter wird jetzt nur noch einmal in der Woche von einem Mitarbeiter betreut, bis sie 18 Jahre alt ist.

  • Der Ablehnungsbescheid vom Bafög-Amt ist unterwegs. Den legen wir beim Jobcenter vor, sobald wir ihn haben.
    Das ändert aber ja nichts daran, dass meine Tochter Schülerin ist und deshalb keinen Anspruch auf Hartz4 hat.
    Im Notfall müsste sie die Schule schmeissen und jobben gehen, bis sie eine Lehrstelle gefunden hat. Dieses Jahr
    hat sie nur Absagen bekommen. Deshalb entschied sie sich, weiter zur Schule zu gehen.

  • Nur Schüler und Azubis, die Anspruch auf BAB oder Bafög haben, haben keinen Anspruch auf ALG 2. Wenn deine Tochter aber keinen Anspruch auf Bafög hat, weil die 1jährige BFS nicht förderfähig ist bzw., weil sie erst 17 ist und auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden könnte (das Bafög kennt keine Härtefallregelung bzw. die Verordnungsermächtigung dazu wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen), dann steht ALG 2 nichts im Weg. Ausgeschlossen ist sie dann erst, wenn sie bafögförderfähig ist. Rechtsgrundlage dazu ist § 7 Abs. 5 SGB II.

  • Seid ihr sicher, das folgendes:


    Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben vom Jobcenter, in dem geschrieben steht, dass meine Tochter keinen
    Anspruch auf Hartz4 hat, weil sie Schülerin ist


    so in dem Bescheid steht, ODER


    lediglich, das HartzIV abgelehnt wird?


    Es ergibt sich nämlich folgende Situation:


    Unterhalt 334 und Kindergeld 184 ergibt 518€ Einkommen. Freibeträge bekommt sich nicht (Versicherungspauschale wegen minderjährig bzw. Freibeträge eines Bafögs, da Bafög nicht gezahlt).


    Bedarf:
    306€ Regelsatz plus Mietanteil 134€ (plus nebenkosten) ergibt 440€ Bedarf (plus nebenkosten).


    Somit wäre durch ihr Einkommen eine Überdeckung entstanden und deshalb kein ALGII gewährt. ALGII wird immer nur dann gewährt, wenn ein UNTERdeckung des Bedarfes besteht.


    Meines Erachtens ist eine eindeutige Klärung erforderlich, WARUM das ALGII abgelehnt wurde.


    Das was "Turtle" geschrieben hat, ist unabhängig davon zu berücksichtigen.


    Gruß
    Ernie