Eine Wohnung für Ex ohne Kind mitnehmen zu müssen?

  • Um nicht lange um den heißen Brei zu schreiben, fange ich einfach mal an meinen Fall darzustellen.


    Seit etwa einem Jahr wohnen mein Exfreund und ich mit unserem Sohn zusammen in einer eigenen Wohnung.
    Nun haben wir uns getrennt und jetzt fängt die Problematik schon an, da mein Exfreund ausziehen soll/will .
    Mein Exfreund ist unter 25 und hat weder eine Arbeit , noch eine Ausbildung.
    Laut der Arge besteht für ihn nur die Möglichkeit eine eigene Wohnung und Leistungen zu beziehen , wenn er unser Kind mitnimmt.
    Das möchte ich allerdings nicht und stelle mir die Frage, ob es für ihn nicht noch andere Möglichkeiten gibt.
    Leider hat er kein gutes Verhältnis zu seinen Eltern und wohnt auch schon seit 6-7 Jahren nicht mehr dort.. Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit , die Eltern einen Antrag ausfüllen zu lassen, indem diese bestätigen, dass sie ihr Kind nicht aufnehmen können aufgrund von Sozialen Differenzen usw.
    Dazu bräuchte man allerdings eine Bestätigung vom Jugendamt, dass die Verhältnisse damals, als mein Freund dort noch wohnte, so schlimm waren, dass er nicht mehr dort hin zurück muss. Allerdings wurden die damaligen Verhältnisse ( als mein Exfreund noch bei seinem Vater wohnte) nie vom Jugendamt verzeichnet.
    Und bei seiner Mutter kann er nicht wohnen , da sie sowieso nicht genug Platz in der Wohnung hat und es auch nicht wollte.


    Ich frage mich nun, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, eine eigene Wohnung unter 25 zu erhalten.


    Kann mit da irgend jemand weiter helfen ?

  • Die Antwort des Jobcenters ist Blödsinn. Die Sonderregelung für unter 25jährige gilt nur bei dem erstmaligen Auszug bei den Eltern. Dort ist er aber schon seit Jahren ausgezogen. Also kann er sich jetzt auch eine eigene, angemessene Wohnung suchen und das JC wird diese bezahlen müssen, soweit er hilfebedürftig ist.


    Allerdings, das möchte ich auch anmerken: wenn man mit unter 25 Jahren zwar schon ein Kind in die Welt gesetzt, aber weder Ausbildung noch Arbeit nachweisen kann, bisher also auf Kosten anderer gelebt hat, dann ist das kein guter Leumund. Es kann dann, sollte er sich jetzt nicht langsam auf den Hosenboden bedeuten, dann er in nullkommanix auf 100% sanktioniert ist. Und dann bezahlt ihm auch niemand mehr die Wohnung. Darüber sollte er sich im klaren sein, dass ALG 2 keine Option auf Schlaraffenland ist.

  • Hallo,


    es ist auch Blödsinn, dass das JC bestimmen kann, wo das Kind zu wohnen hat. Solange Vormundschaftsgericht oder Jugendamt nichts bestimmt haben, entscheiden die Eltern darüber.


    Nach dem Auszug deines Partners kann es sein, dass die Miete nicht mehr angemessen ist.


    wevell