Stimmt die Beechnung???

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage zur Berechnung...


    Seit kurzem wohne ich (48, Hartz4) mit meiner 6jährigen Tochter und meinem Freund (47, EU-Rentner) als BG zusammen.


    Von meinem Mann (Kindsvater) lebe ich getrennt - Scheidung in greifbarer Nähe ;) Die Kleine ist meine 3. Tochter, die anderen Beiden leben beim Vater.


    Grundmiete: 354,--€, NK: 97,50€, Hzk: 120,--€


    Die Arge berechnet nun so: Regelbedarf ich 353,--
    Regelbedarf Partner 353,--
    Regelbedarf Tochter 261,--
    KdU 571,50 gesamt: 1.538,50


    Einkommen: Tochter Unterhaltsvorsch. 190,--
    Kindergeld 180,--
    Rente Partner 500,76
    (530,76 - 30,-- Versicherungspauschale) gesamt: 870,76


    Soweit is klar....


    So, Einkommemnsverteilung: Bedarf 543,50 451,50 543,50
    - bereinigtes Einkommen Kind 370,--
    Ungedeckter Bedarf 543,50 81,50 543,50


    ok...


    Und nu geht's bei mir irgendwie - hm.... naja....


    Bei meinem Freund steht dann, da er ja EU - Rente bezieht: Leistungsausschluss...


    Also, Ermittlung des Anspruchs für mich 543,50
    für meine Tochter 81,50 gesamt: 625,--


    Davon gehen nun noch die 571,50 für die Miete ab - bekomme ich ausbezahlt: 53,50€


    Und nu kommts!!!
    Von Bekannten habe ich gehört, dass die Arge die Miete bezahlt! Heißt, die erhalten ihre Grundsicherung/ Regelbedarf und gut ist...
    Wenn da steht seine Rente ist von der Leistung ausgeschlossen, warum wird sie dann voll angerechnet????


    Kann mir das bitte jemand erklären?
    Ich habe die Summen auch schon in diverse Onlinerechner eingegeben und immer kam wesentlich mehr zur Auszahlung raus :confused:


    Schon mal DANKE

  • Du hast einen kleinen Trugschluss: Dein Anspruch und der deiner Tochter beträgt 625 €. Dazu bekommst du noch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld i.H.v. 370 €. Somit hast du für dich und deine Tochter 995 Euro. Davon bezahlt ihr euren Mietanteil (zwei drittel) i.H.v. 381 Euro. Die restlichen 190,50 Euro muss der Partner von seiner Rente zahlen. Somit bleiben genau 614 Euro (= 354+261) übrig, was eurem Regelbedarf entspricht.

  • Danke GG52


    Jetzt hab ichs


    Aber wie wird gerechnet, wenn wir nach meiner Scheidung heiraten sollten?
    Dann fällt ja der Unterhaltsvorschuss raus...


    Wen kein UVG mehr fließt, kann keiner mehr angerechnet werden. Dann erhöht sich das Alg II um diesen Betrag.

  • Dein Partner soll beim Sozialamt die ungedeckten Kosten der angemessenen Miete beantragen!!
    Sein Bedarf: 543,50
    Seine Rente 530,76€ minus seine angemessenen Versicherungen (laut SGBXII stehen KEINE 30€ Versicherungspauschale zu, wobei der Absatzbetrag von der Rente durchaus MEHR als 30€ betragen kann!). Der Differenzbetrag steht ihm als KDU vom Sozialamt zu!
    Bei Deiner Rechnung einschl. Kind ist die Berechnung richtig.


    Gruß
    Ernie