Zuzahlung zum ALG 1

  • Meine Frage ist folgende:


    bei Érhalt von ALG 1 wird dies beim Jobcenter in der als Normales Einkommen mit Brutto für Netto berechnet, soweit so gut.
    Jedoch taucht bei -- noch nicht erteiltem Einkommen -- noch mal Abzüge auf die nicht vorhanden sind! Es wurde mal labidar erklärt
    das wäre ein ,, Zuschuss,, der mit dem ALG1 ausgezahlt würde, der im ALG1 bereits beinhaltet wäre.
    Kann mir jemand erklären ob das wirklich so ist? Den wenn nicht würde das ALG 1 zweimal angerechnet
    Alle H 4 Rechner besagen nämlich das dem nicht so ist.
    (sorry bin eine schlechte Erklärerin *:cool: hoffe konnte es einiger massen schildern verständlich)


    Vielen Dank im voraus


    ratatuie

  • Hallo,


    besser wäre es, persönliche Daten vor dem Scannen zu schwärzen.


    Zuerst wird von deinem Regelbedarf das erzielte Einkommen abgezogen. Ist dann noch ein Resteinkommen vorhanden, das nicht abgezogen werden konnte, wird das von den KdU abgezogen.


    Oder einfacher: Ziehe von deinem ALG II-Anspruch das anrechenbare Einkommen ab.


    wevell

  • ich habe nur ein Einkommen -- ALG 1--- sonst nix -- jedoch taucht dann dieser Betrag auf --nicht erteiltes Einkommen den mir niemand zahlt da ich kein weiteres Einkommen habe , laut den ganzen ALG2 rechnern müsste ich +/- 300€ erhalten jedoch durch dieses n.e.E. bekomme ich nur 90Euro...

  • Dein Bedarf ist 930 Euro, dein AL1 ist ca. 865 Euro, anrechenbar sind davon 835 Euro. Ergibt also 95 Euro ALG 2. Da stimmt alles. Der fragliche Betrag sind deine 835 Euro bereinigtes ALG 2 minus dem Regelbedarf von 391 Euro.


    Einkommen wird erst auf den Regelbedarf angerechnet und dann erst auf die Miete. Deshalb wird dein ALG 1 quasi "geteilt".