NK-Abrechnung aus einer Zeit vor dem Bezug von SGB II

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage.


    Kann das Jobcenter Geld von einem 'zurück' verlangen, dass man faktisch gar nicht vom Jobcenter erhalten hat?


    Zum Verständnis: Tochter und ich sind erst seit kurzem wieder eine Bedarfsgemeinschaft (Trennung vom Partner). Ich erhalte BAföG. Während ich mit meinem ehemaligen Lebensabschnittsgefährten zusammen gelebt habe, hatten wir mit dem Jobcenter gar nichts zu tun. Ich habe unseren Mietanteil + NK aus meinem BAfög finanziert.


    Jetzt will das Jobcenter jedoch die Rückzahlung der Nebenkosten aus diesem Wohnverhältnis mit dem aktuellen Bezug verrechnen - dabei ist das ja faktisch eigentlich ein Teil meines BAfög's aus dieser Zeit.


    Ist das im Rahmen des rechtlich möglichen? Ich fühle mich dezent betrogen, immerhin muss ich ja mein BAfög irgendwann zu 50% zurück zahlen. Wenn mir das Jobcenter das jetzt weg nimmt, dann zahl ich spätestens dann drauf.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte...

    Liebe Grüße!


    EinPsyeudonym



    P.S.: Von der Methode von Ex von wegen 'Sag denen einfach nix.' halte ich nichts, außerdem habe ich mich schon mit denen via Telefon unterhalten.

  • Hallo!


    Niemand hat SGB II damals bekommen.


    Ex hat so gut verdient, dass wir voll auf ihn gelaufen sind. Da wir sowieso auf ihn voll angerechnet worden wären, was mir die Dame am Telefon auch sagte, nachdem ich ihr grob über den Daumen gepeilt gesagt habe, was er verdient, habe ich auf alle Ansprüche verzichtet.


    Ein Antrag wurde erst wieder nach der Trennung fällig.


    Ergo: In DIESEM Zeitraum haben wir KEINEN Cent von denen bekommen.


    Liebe Grüße

  • Und du meinst, das kann man aus der Ferne beurteilen, ob da nun ALG 2 geflossen oder nicht geflossen ist? Wenn du so fest davon überzeugt bist, dass du gar kein ALG 2 bekommen hast, dann ist es doch das normalste von der Welt, sich dort zu melden und zu sagen: "Wieso wollen Sie von mir für den Zeitraum Geld? Da hab ich doch gar nichts bekommen.".


    Das lässt sich ja nachweisen, ob was gezahlt wurde. Das Amt hat Auszahlungsbelege und du Kontoauszüge.

  • Hallo,


    entschuldige, wenn ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Ich habe versucht so deutlich wie möglich zu sein, aber irgendwie scheint mir das nicht gelungen zu sein.


    Ja. Genau. Wir haben JETZT die die Nebenkosten-Abrechnung bekommen für diesen Zeitraum, wo wir keinen Cent vom Jobcenter bekommen haben und die Rückzahlung daraus, wollen die jetzt mit dem aktuellen Bezug verrechnen.
    Und das, obwohl ich die Miete + NK damals aus meinem BAföG finanziert habe und wir keine Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.


    Ich hoffe, ich konnte es jetzt klarer machen. ><'


    Liebe Grüße



    Btw.: Angerufen habe ich da schon und die genau das gefragt, aber es ist eben so, dass wohl nur der Zeitpunkt zählt, wo das Geld zugeflossen ist - also genau genommen dieser Monat. Wo das Geld ursprünglich her kam und dass ich das in ein paar Jahren anteilig noch mal ans Studentenwerk zurückzahlen muss, scheint nicht zu interessieren.