eventuelle falschberechnung und anhörung

  • Hallo
    ich arbeitslos und meine Tochter in Ausbildung werden wohl als bg geführt aber ich denke es ist eine HG.
    ich hoffe ihr könnt mir helfen!
    Meine Tochter hat im 1 Ausbildungsjahr 731 brutto bekommen darin sind 62 Euro Fahrtkosten enthalten die der arbeitgeber übernimmt.
    der Nettoverdienst beträgt 596,68 minus Fahrtkosten 61,86 der Auszahlungsbetrag beträgt 534,82 Euro .


    Nun ist meine Tochter seit oktober im 2 Lehrjahr und bekommt jetzt 784 brutto mit fahrtkosten Netto 635 Auszalungsbetrag 560,75 Lohnabrechnungen davon habe ich dem Jobcenter eingereicht.


    Nun habe ich eine Anhörung bekommen ich soll vom okt. Bis dez. 292, 80 zu Unrecht erhalten habe.
    Desweiteren habe ich noch eine Anhörung wegen der Nebenkostenabrechnung von 2013 erhalten in Höhe von 388 Euro aber da meine Tochter seit Okt. 2013 in Ausbildung ist müsste meine Tochter von okt. Bis dez. 2013 doch auch was von der nebenkostenabrechnung behalten . Aber das wurde nicht rausgerechnet.
    Oder?
    Da sie doch ihren mietteil zahlt.
    Ich bezahle 553 Warmmiete und bekomme vom Jobcenter 723, 77 und Kindergeld.
    BITTE helft mir ich blick da nicht mehr durch !!!

  • Vom JC gibts kein Kindergeld, das bekommst du von der Familienkasse. Ansonsten ist es egal, ob deine Tochter in BG oder HG ist. Da die Anhörung wegen der Überzahlung nur an dich ist, gehe ich davon aus, dass ihr als HG gerechnet werdet. Die Überzahlung resultiert wohl eher daraus, dass deine Tochter durch den höheren Lohn ihr Kindergeld nicht mehr in dem vorher benötigten Umfang braucht. Das dann höhere Kindergeld wird bei dir als Einkommen berücksichtigt, so dass dadurch dein ALG 2 Anspruch sinkt. Genau deswegen bist du dann überzahlt.


    Beim BK Guthaben wird es wohl ähnlich sein. Da müsste man aber die Berechnung vom Amt sehen.

  • Fordere erstmal für JEDEN Monat die komplette Ausrechnung an!!!
    Hier sind dieverse Fehler drin:
    1. Die Tochter hat mit Verdienst und Kindergeld WENIGER als ihr an Bedarf zusteht, also kann kein Kindergeld übertragen werden, weil MEHR als das KIndergeld benötigt wird.
    2.) Eine Überzahlung von 292,80 für drei Monate, wenn 3 x 53€ mehr brutto verdient wurde, ist völlig unmöglich.
    (Turtle: wegen 159€ mehr brutto sollen 292,80€ zurückgefordert werden?).


    3. Das Jobcenter ist verpflichtet, die komplette Ausrechnung (JEDE Einzelposition) zu begründen, einfach sagen, es war eine Überzahlung und keine Ausrechnung ist unmöglich.


    4. Sofortigen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gegen die Bescheide aus dem 1. Lehrjahr. Ich nehme an, das hier auch das Jahr 2013 betroffen ist und Überprügungsantrage für 2013 können nur bis 31.12.2014 gestellt werden. Ich gehe davon aus, das Dir ab dem 1. Lehrjahr zu WENIG ALGII gezahlt wurde. (Voraussichtlich ist ein Teil des Kindergeldes angerechnet worden, was absolut falsch ist, ja sogar MUSSTE der Fehlbetrag an KDU sogar noch ZUSÄTZLICH bezahlt werden!!


    Gruß
    Ernie

  • Nun ja, bzgl. Hilfebedarf müsste man erstmal wissen, welcher Regelbedarf greift, also wie alt sie ist. Dann sind 292,80 Euro/Monat sicherlich so hoch, dass wohl nicht nur die Lohnerhöhun der Grund sein kann. Vielleicht wurde ja nie Lohn angerechnet bisher.


    Man müsste die Bescheide sehen. Ganz einfach. DANN kann man raten, was zu tun ist.

  • Danke für die ausführliche Antwort! :)
    Habe heute beim Jobcenter angerufen und die Frau am Telefon sagte auch das irgendwas falschgelaufen ist und meine Tochter gar nicht zur Bg gehört sondern zur Hg.
    Bekomme noch einen Termin für die Leistungsabteilung zugesendet.