Leistungskürzung wg Nichterscheinen

  • Hallo
    ich habe vergangene Woche (Mo) eine Einladung vom Jobcenter für den nächsten Tag erhalten. Allerdings hatte ich da schon meine Krankschreibung, so dass ich nicht den Postweg sondern den Direkteinwurf beim Jobcenter genommen habe, dass die Unterlagen am nächsten Tag auch da sind. Heute habe ich eine Folgeeinladung erhalten mit dem Hinweis, ich wäre grundlos ferngebleiben und man würde kürzen.
    Soll ich nun offizielles Schreiben ans >Jobcenter richten
    oder warten bis ich mich mündlich an dem Termin äußern kann???

  • Du bist zum JC gegangen (trotz Krankschreibung) um die Krankschreibung einzuwerfen. Aber zum Termin am nächsten Tag kannst du nicht gehen. Hallo das geht ja man gar nicht. Du solltest zum Termin zum JC und nicht zum Arbeiten. Wenn du gesund genug bist die Krankschreibung beim JC einzuwerfen, bist du auch gesund genug zum Termin zu gehen.

  • [QUOTEHeute habe ich eine Folgeeinladung erhalten mit dem Hinweis, ich wäre grundlos ferngebleiben und man würde kürzen.][/QUOTE]


    Das ist eine normale Anhörung, die mit in der Folgeeinladung drin ist. Wahrscheinlich lag dem Vermittler dein Krankenschein noch nicht vor, als er die erstellt hat. Gehe zum Folgetermin, kläre das, sollte der Krankenschein nicht dasein, lass es dir nochmal von der Krankenkasse geben. Soweit in der Einladung keine Bettlägrigkeitsbescheinigung oder Terminunfähigkeitsbescheinigung verlangt wurde, sollte man dann auch nicht sanktionieren.