Nebenkosten Übernahme

  • Hi,ihr Lieben ,
    ich brauche mal eure Hilfe.
    Wir haben für unseren Vermieter eine Bescheinigung bekommen,das die Miete angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
    Soweit so gut.


    Nun steht da aber in fett gedruckt drauf :


    Ich weise daraufhin dass eine Berücksichtigung von Unterkunftskosten (Grundmiete und Nebenkosten) über den absoluten Miethöschstbetrag von 622,60 Euro nicht möglich ist.
    Dieses gilt auch für Nebenkostennachforderungen und Mieterhöhungen.



    Verstehe ich das jetzt richtig das es dann nicht mehr möglich ist eine Nebenkostenabrechnung einzureichen und erstattet zu bekommen?


    Kaltmiete 450Euro ,172 Nebenkosten für 3 Kinder und 2 Erwachsene.
    Heizkosten werden seperat gezahlt.


    Lg

  • Also ich habe jetzt geschaut


    Folgendes die aktuelle Richtlinie vom 1.1.15 sagt üblich sind 642,40 Euro


    Im letzten Jahr lagen die KDU bei 622,60Euro


    Unsere Miete liegt bei 622,00 Euro.


    Also hat sich die Summe für KDU wohl erhöht und sind sogar aktuell sogar ca.20,00 Euro darunter.


    Heißt für mich das im Falle einer Nachzahlung doch die Kosten übernommen werden.


    Lg