Vertreter der BG

  • Hallo,


    Ich habe ein Problem. Bis Ende 2014 war ich Vertreter unserer BG (Ehemann, 3 Kinder, davon eins nur von meinem Mann). Ich selber bin Studentin und bekomme deshalb nur Leistungen für KdU. Seit diesem Jahr ist plötzlich mein Mann als Vertreter vom jobcenter bestimmt wurden. Können wir dagegen was tun und wenn ja was und wie? Ich wollte es vermeiden, dass ich widerspreche und meine Interessen und die meiner Kinder selbst vertreten möchte. Wir würden gern alle wollen, dass ich wieder Vertreter bin. Also auch für meinen Mann, der ja raus fallen würde. Geht das?

  • Als Studentin dürftest du noch nichtmal was für die Miete bekommen. Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II bekommen nämlich nur Schüler, die nach § 12 BAföG gefördert werden oder nach § 13 Abs. 1 Satz 1, das sind Studenten, die bei den Eltern wohnen. Insoweit ist es schon besser, wenn dein Mann als Kopf der BG geführt wird. Was das für ein Unterschied machen sollte, entgeht mir eh.

  • Das ist schon richtig nach 27. Ich wohne im Eigentum meiner Eltern. Mein Mann kann uns aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht vertreten. Bedeutet er kann nicht einfach einen Termin machen und zum jobcenter gehen, geschweige denn vor Gericht. Seit der Änderung geht auf dem Amt alles drunter und drüber. Alles ist falsch, Missverständnisse. Kein Brief kommt bei uns rein, dem ich nicht widersprechen muss.


    Also ich kann beantragen, dass ich meine Interessen und die meiner Kinder selbst vertreten will. Doch was wird aus meinem Mann? Kann er erklären, dass er mir die Vertretung abgeben will oder MUSS er für sich selber handeln? Oder bin ich hier im forum falsch?