Sozialwohnungen

  • Hallo !


    Wir wohnen mit 3 Personen in einer Sozialwohnung mit 3 Zimmern, ca. 80 qm , 6-Familienhaus.
    Über uns ist jetzt eine 4-köpfige Familie mit einem Baby (vor wenigen Tagen geboren ) eingezogen .
    Sind diese geförderten Wohnungen nicht auf eine gewisse Personenzahl begrenzt ? Ist nicht diese 3.Zimmer - Wohnung im Grunde viel zu klein für diese Familie ?
    Im Nachbarhaus gäbe es 4-Zimmer - Wohnungen mit entsprechend höherer Quadratmeterfläche. Dort wäre für alle mehr Platz.
    Darf der Vermieter dieser Familie die kleinere Wohnung vermieten ? Oder muss er sich an gewisse Vorgaben halten ?
    Der Wohnberechtigungsschein ist übrigens bei allen Wohnungen Pflicht.


    Gruß Aurikel

  • Wir wohnten in einer 76 qm Wohnung (3 Zimmer) mit 3 Personen, jetzt sind wir nur noch zu zweit. Bei uns im Haus ist eine Familie mit 3 Kindern in eine gleiche Wohnung gezogen. Davon waren zwei Kinder neugeborene Zwillinge. Die haben keine Probleme mit der Wohnung und wir auch nicht mit den Kindern. Kann es sein, dass ihr nicht aus Sorge, dass die Familie in eine zu kleine Wohnung gezogen ist, sondern vielmehr wegen dem Babygeschrei, hier nachfragt? Hört sich für mich so an. Ich kenne sogar eine Familie, die mit 3 Personen jahrelang in einer Zweiraumwohnung gewohnt hat. Die Eltern haben im Wohnzimmer auf einer Schlafcouch geschlafen. Auch das hat funktioniert.