Einmaligem Nebenverdienst bei ALG I

  • Hallo Leute,
    ich habe eine Frage: Ich beziehe zur Zeit ALG I. Mir wurde ein Job angeboten auf Honorarbasis (kann ich machen, weil auch Freiberufler), der genau eine Woche dauert.
    Melde ich mich für den Zeitraum bei der Agentur für Arbeit ab? Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, wie sowas abgerechnet/verrechnet wird?
    Danke und Gruß

  • Es wird gar nichts angerechnet. Der § 155 SGB III behandelt nur das Einkommen, das während des Alg I-Bezuges erarbeitet wird. Da du während dieser Tätigkeit kein Alg I beziehst, kann auch kein Einkommenm darauf angerechnet werden.