Beiträge von leerdammer

    Hallo Leute,
    ich habe eine Frage: Ich beziehe zur Zeit ALG I. Mir wurde ein Job angeboten auf Honorarbasis (kann ich machen, weil auch Freiberufler), der genau eine Woche dauert.
    Melde ich mich für den Zeitraum bei der Agentur für Arbeit ab? Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, wie sowas abgerechnet/verrechnet wird?
    Danke und Gruß

    Danke für den Hinweis. Es handelt sich in meinem Fall bei meiner Mitbewohnerin um "einen Mitmieter einer Wohngemeinschaft (WG)". Aber ich weiss trotzdem nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meiner Anfrage etwas konkreter behilflich sein könnte.
    Danke und Grüße

    Hallo,
    ich beziehe zur Zeit ALG I und habe zum ersten Mal Wohngeld beantragt. Ich bekomme 650,- Euro monatlich von der Agentur für Arbeit, zusätzliche Einnahmen gibt es nicht. Ich wohne mit einer Mitbewohnerin seit etwas mehr als einem Jahr in einer WG. Insofern wird natürlich alles durch zwei geteilt, also Strom, Gas, Miete etc. Gewirtschaftet wird ansonsten getrennt. Wir haben gemeinsam einen Vertrag zur Untermiete unterschrieben, bei der die Hauptmieter und die Hauseigentümerin, also die Vermieterin selbst, unterzeichnet haben.


    Ich habe einen Wohngeldantrag ausgefüllt, alle Unterlagen wurden ordnungsgemäß eingereicht.


    Ich bekam einen Bescheid mit einer Ablehnung, weil die Miete falsch berechnet wurde (war mein Fehler, ich hatte Strom und Gas bei den Betriebskosten angegeben - also 611 Euro Einkommen und 150 Euro Miete) und mein anteiliger Wohnraum vom Amt falsch berechnet worden war (15qm statt 30qm). Ich ging in Widerspruch und habe die Rechnungen korrigiert und verständlich aufgeschlüsselt (richtig wäre 650 Euro von der Agentur für Arbeit und 198 Euro Miete). Das ergäbe ein kleines Wohngeld, aber immerhin.


    Die Antwort ging nicht auf diesen Sachverhalt ein, sondern konterte folgendermaßen:


    "Ihr Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom 19.02. ist am 04.03. eingegangen.
    Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach §5 Absazu 2 Wohngeldgesetz (WoGG) trifft nach meinen Ermittlungen in Ihrem Fall zu.
    Sie bewohnen bereits länger als ein Jahr gemeinsam mit Frau W. diese Wohnung und ein gemeinschaftliches Wirtschaften kann durch die hälftige Teilung aller Kosten (Miete/Strom/Gas/Internet/GEZ) festgestellt werden.


    Auch wurde der Untermietvertrag gemeinsam geschlossen, somit besteht eine gegenseitige gesamtschuldnerische Haftung über den zu entrichtenden Mietzins."


    Jetzt soll ich die Einkommensverhältnisse meiner Mitbewohnerin offenlegen, also sie muss Unterlagen darüber einreichen und die Wohngeldstellt will außerdem einen Grundriss der Wohnung.
    Meine Mitbewohnerin, die ihrerseits Künstlerin ist und von wenig lebt, wäre dazu bereit, aber eigentlich will ich sie da raus halten, weil wir kein Paar sind und sie vor einiger Zeit selbst einen sehr nervenaufreibenden Kontakt mit diesem Amt hatte (weshalb sie für sich kein Wohngeld mehr beantragt).


    Meine Frage ist, ob die Argumentation bezüglich des gemeinschaftlichen Wirtschaftens durch Teilung der Kosten (Miete/Strom/Gas/Internet/GEZ) und die gegenseitige, gesamtschuldnerische Haftung durch das Unterschreiben eines gemeinsamen (Unter)Mietvertrages korrekt ist? Für mich hört sich das in Zeiten, wo WG´s eigentlich zur gesellschaftlichen Normalität gehören, eher an wie eine Gängelei. Wie gehe ich nach diesem Bescheid weiter vor?


    Ich würde mich sehr über ein paar gute Anregungen freuen!
    Vielen Dank und Grüße!

    Guten Tag miteinander,


    ich beziehe seit Anfang September 2012 ALG II und habe jetzt durch Bewerben einen sozialversicherungspflichtigen Job (keinen Minijob oder 1-Eurojob etc) aufgetan, zu dem jetzt erst einmal ein erstes, längeres Bewerbungsgespräch stattgefunden hat. Ich bin ziemlich begeistert - die Arbeitsatmosphäre erscheint mir arbeitsfreudig, dabei freundlich und hilfsbereit. Das Geld würde auch stimmen.
    Und ich wär komplett raus aus dem Leistungsbezug.


    Ich weiss, dass der Arbeitgeber mich haben will, trotzdem sagt er: De facto wäre ich ja eigentlich schon fast schwer vermittelbar und es würde ihn Zeit und auch Geld kosten, mich richtig einzuarbeiten, da ich die Produkte und Programme nicht kenne, mit der die Firma arbeitet und das auch viel Verantwortung bedeute.
    ich sollte beim Jobcenter mal vorsprechen, sagen, dass ich da einen "richtigen" Job in Petto habe und dass der Arbeitgeber sich nicht ganz schlüssig ist, da er denkt, ich wäre durch meine 1,5jährige Selbständigkeit nicht mehr im normalen Arbeitsgeschehen drin bzw er mich zwar schon als Arbeitsnehmer attraktiv findet, aber auch denkt, dass die Einarbeitung in die Programme bzw. Arbeitsabläufe der Firma für ihn aufwendig sind. Meine Frage an den Arbeitsvermittler wäre denn also, ob es nicht einen Weg gäbe, mir beim Einstieg in diese Firma zu "helfen".
    Am besten so, als wäre das mein eigenes Resumee aus dem Bewerbungsgespräch. So habe ich es verstanden.


    Der Job ist gut, daran besteht für mich kein Zweifel, auch nicht daran, dass er mein Ticket zurück in den ersten Arbeitsmarkt sein kann.
    Ich habe am Anfang meines Leistungsbezugs ein kurzes Gespräch mit einer Vertretungs-Arbeitsvermittlerin, die mal so etwas mit einer Unterstützung für einen potentiellen Arbeitgeber angedeutet hat, dabei aber schwammig blieb.


    Ich bin gerade ein wenig unsicher, wie ich das am besten anpacken soll. Habt Ihr vielleicht Tipps für mich?


    Viele Grüße und danke!

    Als ich ALG II beantragt habe, wurde es mir von September 2012 bis Ende Februar 2013 bewilligt. Als ich im Januar umzog sagte man mir im JC, ich müsste auf Grund meines Umzugs einen Neuantrag stellen, da wegen des Wechsels der Zuständigkeiten "mein Bewilligungszeitraum zum 31.01.2013 abläuft". Ich hoffe das ist so verständlich. Danke & Gruß

    Hallo Leute,
    ich habe folgende Frage:


    Ich habe in 2012 ab September ALG II beantragt und bewilligt bekommen - von 01/09/12 - 28/02/13. Mein Status ist "selbständig", deshalb muss ich die EKS einreichen mit einer Kalkulation für ein halbes Jahr etc.


    Jetzt bin ich innerhalb dieser laufenden Periode umgezogen und muss in einem anderen Bezirk meiner Stadt einen Neuantrag stellen. Ich habe außerdem jetzt zu Anfang Februar aus eigener Kraft einen (sozialversicherungspflichtigen) Job gefunden, der mich aus dem ALG II-Bezug befreit. Ich überlege deshalb, keinen neuen Antrag zu stellen und anderweitig über den Monat zu kommen, bis das erste Gehalt da ist.
    Ich habe keine Erfahrungen mit dieser Situation und wenige mit dem JC, deshalb frage ich mich:
    Was wäre, wenn ich Montag beim JC anrufe und sage, dass ich keinen neuen Antrag stellen werde? Im neuen Bezirk bin ich nicht bekannt, ich habe ja noch nichts eingereicht, das alte JC hat mir einen Brief über den "Ablauf des Bewilligungszeitraums" geschickt, dass mein ALG II zum 31.01.12 dort beendet. Ich frage vor allem deshalb deshalb, weil ich den Antrag für ein halbes Jahr gestellt hab, dass jetzt nicht voll ist. Wird da in der Regel nicht noch einmal nachgefasst - also erneute GuV, Kontencheck etc? Ich möchte keinen Ärger bekommen, mir aber auch unnötigen Aktionismus ersparen.


    Danke für Eure Hilfe,
    ein schönes Wochenende & Grüße

    Hallo Lacki,
    danke für deine Antwort.
    Was meinst Du wenn Du sagst, dass sich der Hauptmieter nicht abmeldet? Beim JC oder dem Einwohnermeldeamt? Einen Untermietvertrag bekomme ich, na klar. Was heisst es gibt nur die Hälfte der Miete? Warum?
    Danke und Gruß

    Guten Abend Allerseits,
    meine Frage ist, ob ich bei jemandem, der selbst beim Jobcenter ist, als Untermieter einziehen kann? Die Person zieht auf Grund des Jobs in eine andere Stadt und eine neue Wohnung. Er will seine Wohnung in meiner Stadt dennoch halten, weil er nicht weiß, ob es mit dem Job gut geht. Ich würd sehr gerne dort als Untermieter einziehen, auch weil ich dringend suche. Könnte das Probleme für mich geben? Ich muss die Wohnung ja auch in meinem Jobcenter vorstellen, ich weiss nicht ob es eine Rolle dabei spielt, dass es ein anderer Stadtbezirk ist.
    Danke für Eure Hilfe!

    Danke GG52!
    Wenn es zu erwarten ist, dass ich die Kaution zum 01.12.12 auf mein Konto bekomme, soll ich das Jobcenter in einem kleinen Brief vorab darüber informieren? Ich hatte es beim Erstantrag nicht als Vermögen angegeben.
    Merci und Grüße

    Hallo Leute,
    ich beziehe ALG II als selbständiger "Aufstocker" und wohne in einer WG (Hauptmieter). Ich habe den Mietvertrag gerade auf meine Mitbewohnerin umschreiben lassen, weil ich etwas billigeres suchen will und bin jetzt auf der Suche nach einer kleinen Wohnung (ich bin jetzt der Untermieter). Das Jobcenter weiss das mit der Wohnung, alles ist ok und abgeklärt.
    Jetzt soll ich hinterlegten 900,- € Kaution für die Wohnung wieder bekommen und hab Angst, dass mir das Einnahme angerechnet wird (und die nächste Kaution kommt bestimmt!) und vom Hartz IV-Satz abgezogen wird.
    Kann mir jemand sagen, wie das aussieht?
    Vielen Dank und einen guten Start in die Woche!
    Grüße

    Hallo Leute,
    ich fülle gerade die Anlage EKS für Selbständige meines ALG II-Antrages aus. Dort gibt es eine Position "Kraftfahrtzeugkosten". Ich habe aber keinen eigenen PKW (und kann mir den auch nicht leisten), werde aber für einige Fahrten einen Carsharingservice in Anspruch nehmen. Wie und wo bringe ich so etwas in dieser Tabelle unter? Unter "sonstige Betriebsausgaben"?
    Danke für Eure Mithilfe & ein schönes WE!

    Kitty121 , ich hatte jetzt meinen termin, es gab da kein problem. die miete wäre auf dauer etwas zu hoch, aber da ich eh ausziehen möchte, passt das. der für mich passende satz lag nur um ein paar euro unter dem limit. ich habe den sachverhalt genau so erklärt wie hier und es hat gut geklappt. das mit der wg und den qm war ebenfalls in ordnung. war also eher nervosität im vorhinein und ein bisschen angst vor dem unbekannten! danke dir & grüße!

    lacki : Das ist keine sachliche Antwort auf eine Frage, sondern nur deine Meinung zu Themen, die Du nicht beurteilen kannst. Wenn Du mir nicht antworten willst, dann lass es. Aber erspar mir doch bitte Deine Kommentare, erstens stimmt das so nicht und zweitens steht dir eine derartige Bewertung nicht zu. Ich denke auch nicht, dass dies im Sinne dieses Forums ist. Ich bitte Dich hiermit, deinen Beitrag wieder zu löschen. Danke für deine zukünftige Zurückhaltung.
    Ich freue mich auf konstruktive Antworten.
    Vielen Dank im voraus

    Hallo Leute,
    ich lebe seit neun Monaten mit einer Mitbewohnerin in einer WG (sie hat einen festen Freund und ist berufstätig), weil ich mir die Miete nicht alleine leisten kann. Die beträgt knapp 800,- €, die Wohnung ist 84 qm gross. Wir teilen uns die Miete genau. Sie hat ihr eigenes Zimmer (ca. 21 qm), ich habe meins (ca. 16 qm), wir teilen uns ein Wohnzimmer (ca. 24 qm). Ich bin selbständig und habe mir in diesem Wohnzimmer noch eine Arbeitsecke eingerichtet. Den Rest der Wohnung (Küche, Diele, Bad) nutzen wir beide ganz normal.


    Ich muss jetzt vorübergehend (1-2 Monate) Hartz IV anmelden (meine Selbständigkeit wird von der ARGE als Nebentätigkeit gewertet).
    Soll ich das mit der Arbeitsecke angeben? Bekomme ich, wenn ich angebe, wie groß mein Zimmer ist (16 qm) vielleicht weniger Mietzuschuss?


    Eine andere Sache ist, dass bis zu diesem Monat der Mietvertrag auf meinen Namen lief. Ab 01. Oktober läuft er auf ihren Namen und ab diesem Datum beantrage ich auch ALG II. Der Grund dafür ist nur praktisch - ich möchte bis spätestens 01.12. aus der Wohnung raus (wenn ich was finde früher), da sie mir zu teuer ist. Sie will dort wohnen bleiben. Es war nicht abzusehen, dass mir in meiner Probezeit gekündigt würde, aber jetzt ist es so.


    Wie gehe ich am besten damit um? Welche Probleme können da auf mich zukommen?


    Danke im voraus!!

    Hallo lacki, dankeschön!


    Hängt es also mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf meinem Konto zusammen? (Ich setze dieses Datum mit dem Erhalt des Geldes in Bar gleich) Heisst das, wenn ich erst zum Ersten des Folgemonats Hartz IV beantragen würde, würde es nicht verrechnet werden?
    Danke und Gruß!

    Hallo Leute,
    ich würde mich über ein wenig fachkundige Hilfe bei den folgenden zwei Fragen freuen:


    Ich habe einen Existenzgründerzuschuss bis zum 13.7.12 als selbständiger Musiker bekommen und mir zum 1. August einen "Nebenjob" in der Pflege gesucht. Alles sah auch erst mal so aus, als liefe alles prima und würde gut zusammen gehen. Jetzt merke ich, dass der Job gerade extreme Ausmaße annimmt und derart in Konkurrenz zu meiner meiner Musik tritt (Überstunden, Terminplanung etc), dass ich mir was neues suchen werde, weil ich sonst gleich meine Selbständigkeit an den Nagel hängen kann. Wenn ich dort jetzt kündigen würde, würde ich übergangsweise Hartz IV beantragen können oder müsste ich mir dafür kündigen lassen? Würde ich in ersterem Fall gesperrt?


    Mein jetziger Arbeitgeber zahlt das Geld immer am Ende des Monats aus (in bar, unglaublich! :)) Mit Gehaltsnachweis natürlich. Wenn ich jetzt bis Mitte September dort arbeite und dann am Ende des Monats (für September) das Geld auf mein Konto einzahle, würde das Jobcenter dieses verrechnen? Oder würde ich Hartz IV für den halben Monat beziehen (ab dem Tag der Arbeitslosmeldung) und was vorher war, wird nicht mit eingerechnet?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!