Einzelfallentscheidung und wo bleibt gleiches Recht für Alle ?

  • Hallo nur mal eine spezielle Frage zu einem Widerspruch gegen einen ALG2 Bescheid (Kosten für die Unterkunft) welcher unbegründet (nach 6 Monaten Wartezeit) vom Jobcenter abgeleht wurde.


    Fakt worum es geht:


    Hartz4 Bekannte ist aus einer etwas größeren und etwas teuereren Wohnung ausgezogen, welche ich nach Ihr bezogen habe.


    Sie bezahlte Miete mit Nebenkosten 305 Euro und bekam das alles ohne Probleme vom Jobcenter von 2013 Januar bis 2014 Februar, ist auch wie ich alleinstehend, hat keine Krankheiten oder so, habe mit Ihr persönlich geredet und auch Ihren alten Mietvertrag gesehen Alter 57 Jahre (ich 63).


    Nun bin ich in die selbe Wohnung gezogen, hatte vorher eine Plattenbauwohnung von 49,5 qMeter die jetzige Wohnung ist 57 qMeter und hatte Miete mit Nebenkosten von 270 Euro. Ich wollte nun auch, wie meine Vormieterin ebenfalls, die vollen Kosten von 305 Euro haben. Habe deswegen auch gar nicht vorher beim Jobcenter gefragt, wegen Übernahme der Miet und Nebenkosten, weil ja die Vormieterin ebenfalls Hartz4 Empfängerin war. Daher ja auch meine Denkweise gleiches Recht für alle.


    Und das Jobcenter sagte man mir damals schon, bevor ich den Widerspruch gegen den Bescheid einreichte, auf telefonische Nachfrage warum ich nicht auch die vollen Kosten bekomme, weil ja 35 Euro i. Monat fehlen (von 305 bekomme ich nur 270) das das bei der Vormieterin eine Einzelfallentscheidung war.


    Na wo gibts denn sowas, nur weil die vielleicht schönere Augen hat bekommt die Person volle Miete und weil ich wohl ein Mann bin, nur 270 Euro.


    Solche Einzelfallentscheidung gibts doch wo anders, bei normalen Mietwohnungen zum Beispiel, oder bei anderen Sachen (Versicherungstarife oder sonst was) auch nicht. Es kann doch nicht sein das z.B. eine Wohnungsmiete bei Herrn X so und soviel im Monat kosten und bei Frau Y nur so und soviel.


    Es muss doch meiner Rechtsauffassung gleiches Recht für alle gelten. Daher war ich der Meinung, wenn diese Person volle Miete mit Nebenkosten in der selben Wohnung bekommen hat, müsste mich es doch auch bekommen.


    Nun frage ich hier wirklich kompetente Leute (besser einen RA welcher hier vielleicht unter uns ist) wie sich die Sache mit den Einzelfallentscheidungen und gleiches recht für alle verhält. Und ob es lohnt, gegen die Unbegründete Ablehnung meines Widerspruchs vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen.


    Danke für dringende Hilfe.

  • Das Gesetz sagt nunmal, dass jemand, der ohne wichtigen Grund umzieht und die Wohnung ist danach teuer, nur die alte Miete erhält. Hättest du vorher diejenigen gefragt, die dir den Spaß bezahlen sollen (was man sowieso machen sollte, wenn man selbst keine Kohle hat und möchte, dass jemand anderes dafür löhnt), dann hättest du das auch erfahren.

  • Turtle1972.. nichts gegen dich, aber du beantwortest nie eine Frage korrekt. das was du schreibst mag sein, aber antworte doch mal konkret auf meine Frage.
    Ich schreibe doch, das die auch vorher in der selben Wohnung gewohnt hat und alles (volle Miete inkl. Nebenkosten bekommen hat) warum soll ich dann erneut fragen ? Warum soll ich fragen wenn ich einem Preis auf einer Ware sehe, der fest steht ? das nur mal so als Beispiel.


    Das andere ist ja, was ich extra nicht geschrieben habe, weil ich wirklich NUR das geklärt haben wollte, das gleiches recht für Alle geht (worauf gar keine Silbe in deiner Antwort geschrieben hast).


    Ich bin nämlich aus der Plattenbauwohnung im 3. Obergeschoss wegen meiner Arthrose links und rechts in den Hüften, also wegen der vielen Treppen die ich nicht mehr steigen kann umgezogen, in das Haus jetzt wo ich in der Parterre wohne. Selbst ärztliche Gutachten die das bestätigen, das ich nur Wohnung in Parterre beziehen sollte, liegen vor und wurden zu dem Widerspruch gegen den Bescheid beigefügt. Darauf geht das Jobcenter in seiner Ablehnung überhaupt mit keiner Silbe ein. In der Ablehnung steht nur der finanzielle Aspekt, das eben die für MICH (für die Vormieterin komischer weise nicht) unangemessen zu groß und zu teuer sei. Darum gehts eigentlich genau, wieso für mich und für die Vormieterin nicht ?


    Auch wenn ich nicht aus Gesundheitlichen Gründen umgezogen wäre, hätte ich die selbe Wohnung mit der selben Miete bekommen müssen wie meine Vormieterin auch.


    Entweder hast du keine Lust nachzudenken und willst nur Punkte sammeln, in dem du auf JEDEN Post antwortest, ohne inhaltlich was korrektes zu schreiben.
    Ich habe extra geschrieben ich möchte kompetente Antworten und nicht nur leere Phrasen und Belehrungen, das weis ich selber.

  • Hallo,


    Hallo,


    § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Hättest du vor deinem Umzug die Erforderlichkeit des Umzuges auf Grund deiner gesundheitlichen Einschränkungen genannt, hätte das JC die volle Miete übernehmen können, sofern diese dann angemessene wäre. Aber das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen.


    wevell

  • Bei dir hakt es wohl? Wenn du zu blöd bist zu verstehen, dass deine Bekannte ja schon drin gewohnt hat und du ohne Genehmigung umgezogen bist und eben genau das der Unterschied ist: sorry, das kann ich ja nicht wissen.


    Es gibt im Übrigen kein "gleiches Recht für alle". Wenn überhaupt (also deine Bekannte auch ohne Genehmigung von einer billigeren Wohnung in diese Wohnung umgezogen sein sollte), dann gilt "kein Recht im Unrecht".


    Und nochwas: Als Fachkraft Recht einer Widerspruchsstelle eines Jobcenters schreibe ich garantiert keine Antworten, über die ich nicht nachgedacht habe. Wenn du meinst, dass man deine gesundheitlichen Gründe nicht gewürdigt hat, steht dir nunmehr der Klageweg frei. Wenn du von Anfang an eine korrekte Antwort wolltest, dann hättest du auch von Anfang an deine Gründe für den Umzug schildern müssen. Und das nicht erst aus dem Ärmel schütteln sollen, als die Antwort nicht wie gewünscht lautete. Das macht dich nämlich unglaubwürdig.

  • na toll, genau so ein inkompetenter Mitarbeiter in der Abteilung "Recht" wie bei uns hier. Ihr solltet alle mal auf Weiterbildung geschickt werden.
    Und Du Turtle1972 persönlich solltes hier sofort verschwinden, denn DU bist ein Feind für alle Hartz4 Leute hier ! Du denkst und handelst nur im Interesse des Sparens und für die Nachteile der Hilfebedüftigen hier. So als ob DU es aus deiner eigenen Tasche zahlen müsstest.

  • a) Wage ich es zu bezweifeln, dass du überhaupt in der Lage bist, entscheiden zu können, wer inkompetent ist oder nicht. Fakt ist, dass du ohne Genehmigung und nach Ansicht des JC ohne wichtigen Grund umgezogen bist, so dass man dir weiterhin nur die alte Miethöhe berücksichtigt. Die Rechtsgrundlage dafür hat wevell gepostet.


    b) Ansonsten wage ich es im Weiteren zu bezweifeln, dass du hier zu entscheiden hast, wer posten darf und wer zu verschwinden hat.


    c) Natürlich zahle ich mit meinen Steuern dein ALG 2. Genauso, wie das z. B. mein Ehemann, mein Bruder, meine Cousinen, meine Cousins, Nachbarn und Bekannte machen. Wer denn sonst? Wenn man meint, von einer angemessenen 49 qm Wohnung in eine größerere und teurere Wohnung ziehen zu dürfen und der Steuerzahler müsste diese Ansprüche alles bezahlen, weil man selbst ja keinen Cent hat, dann sollte man ggf. seine Klappe nicht ganz so vorlaut aufreißen.

  • Du hast hier Fragen gestellt und die wurden beantwortet. Und zwar richtig beantwortet. Dass dir die Antworten nicht gefallen ist die eine Sache. Deshalb brauchst du aber nicht ausfallend zu werden. Du hättest vorher beim JC um Genehmigung fragen müssen. Das ist nunmal Fakt. Egal ob aus gesundheitlichen oder anderen Gründen. Du willst was vom JC, nämlich, dass sie mehr Miete zahlen, also musst du das JC vorher um Genehmigung bitten.

  • Wenn vorher auch ein Hartz4 Empfänger da gewohnt hat und auch VOLLE Miete bekommen hat, brauche ich NICHT nach einer Genehmigung fragen, denn was dem Recht ist ist mir billig !!! Wie schon erwähnt "gleiches Recht für Alle".


    In einer billigen Wohnung, wo sagen wir mal NUR Hartz4 Empfänger wohnen (Wohnung Gesellschaft) fragt auch keiner vor Einzug nach Genehmigung.


    Ihr seit alle durch die Bank inkompetent und arbeitet FÜR die Jobcenter, nicht, wie es eigentlich hier sein sollte, FÜR die Hilfesuchenden.
    Vielleicht bekommt Ihr noch Prämien für die ablehnenden Mitteilungen.