Überzahlungsrückforderung trotz ALG2 Anspruch in BG

  • Hallo,
    ich hoffe ich bin im richten Bereich, wenn nicht bitte verschieben.
    Also ich wohne mit meiner Freundin in einer BG.
    Wir erhalten seit Juli 2015 Aufstokung zum Verdienst mit Gesamtanspruch von ca.1200.
    Im November hat meine Freundin einen höher vergüteten Job angenommen und dies mitgeteilt.
    Trotzdem wurde ohne Absprache 600 Euro an uns überwiesen wohl wegen verspäteter Berechnung.
    Nun haben wir gestern die Rückforderung dieser 600 Euro bekommen und sollen den Betrag sofort bezahlen, obwohl wir immer noch ALG2 beziehen und somit nur ca. 1200 Euro zum Leben und für die Miete haben.
    Muss die Vorderung nicht bis Ende des ANspruchs auf ALG2 also bei Arbeitsaufnahme über diese 1200 ausgesetzt und dann sofort gezahlt werden.
    Wie soll man denn von ca.1200 Euro 600 Euro zurückzahlen und dann noch Miete und alles andere von 600 Euro bezahlen.
    Gruß

  • Zitat

    Muss die Vorderung nicht bis Ende des ANspruchs auf ALG2 also bei Arbeitsaufnahme über diese 1200 ausgesetzt und dann sofort gezahlt werden.


    Nein. Sie kann während des ALG 2 Bezuges zurückgefordert, notfalls auch aufgerechnet werden und zwar mit 10% des Regelsatzes:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43.html


    Zitat

    (2) Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf den §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs,


    Zitat

    Wie soll man denn von ca.1200 Euro 600 Euro zurückzahlen und dann noch Miete und alles andere von 600 Euro bezahlen.


    Ihr habt ja wohl nicht nur 1200 Euro, wenn das der ALG 2 Betrag ist und der nur aufstockend gezahlt wird. Du hast jetzt wohl den Verdienst vergessen...


    Ansonsten bin ich mir sicher, dass da im Bescheid auch was von "Wenn Sie nicht alles auf einmal zahlen können, setzen Sie sich mit.... wegen Ratenzahlung in Verbindung" steht.

  • War schon so richtig der Bedarf ist ca1200.
    Wir verdienen jetzt ca.1300 (sie Teilzeitstelle mit Abzügen ich Kindergeld) minus 200 Freibetrag also ca.1100 angerechnet und bekommen die restlichen 100 Euro zum Decken unseres Bedarfs. So steht es auf der Berechnungstabelle (An zu rechnendes Gehalt 1100 Netto, Regelbedarf 1200 Netto, zu zahlender Betrag 100)
    Also ja wir haben nur 1300 Euro im Monat. Alles nur grobe gerundete Zahlen.
    Im Bescheid steht das der nach zu zahlende Betrag bis zum 6.02 gezahlt werden muss da sonst das Inkassobüro eingeschaltet wird.
    Der Bescheid ist keine Mahnung sonderrn der normale Bescheid über die Erstatungsforderung mit entgültiger Berechnung.
    Das mit der Aufrechnung habe ich auch gelesen, wäre auch in Ordnung für uns jedoch die forderung alles auf einmal bezahlen zu müssen ist bei der vorhandenen Geldmenge ja logischerweise nicht wirklich möglich.

  • Diese Bescheide sind Standard und da steht immer der Hinweis auf mögliche Ratenzahlungsvereinbarung oder Aufrechnung drin. Wenn du mit dem Inkasso Ratenzahlung vereinbarst, kannst du die Höhe selbst mitbestimmen, wenn du Aufrechnung wählst, dann sind das 10% von euren Regelbedarfen. Teile dem JC mit, was du willst, Raten oder Aufrechnung.

  • Danke für die Erklärung. Habe noch mal nach gelesen dort steht nur was von bei Bezahlungstechnischen Fragen soll man sich bei dem Inkassodienst melden. Denke mal das soll das sein was du meintest. Werde dort einfach mal anrufen wie du schon geschrieben hast Raten müssen ja möglich sein.
    Schöen Abend noch.