Was ist beim Eigenheim zu beachten?

  • hallo.. ich lese hier mit, weil ich demnächst auch von Hartz4 betroffen sein könnte & daher viel mit Freunden darüber rede im Internet lese momentan. Das folgende trifft jetzt zwar nicht auf mich zu, ist aber trotzdem interessant.


    Also: "Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich."
    Q: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen#comment-52


    Gilt damit 140m² & maximal 200.000€ oder 140m² oder 200.000€. Darf das Amt sich dann aussuchen welcher Wert zählt oder der Antragssteller? Und wer muss die Kosten für die Bewertung des Hauses tragen?

  • Man sollte doch als studierte Person wissen, dass man nicht allen Infos aus dem Netz glauben darf, oder? Insbesondere, wenn die ominösen 140 qm und 200.000 Euro nur dort auftauchen.


    Das BSG hat entschieden, dass Wohneigentum für 4!!! Personen bis 120 qm geschützt ist. Für jede Person weniger sind 20 qm abzuziehen. Der Wert ist daber erstmal gar nicht interessant. Rechnen kannst du selber, was dann für eine Person übrig bleibt, wobei da das BSG sagt, dass als Mindestgrenze die für 2 Personen anzusetzen ist, weil es so kleine Häuser dann ja gar nicht gibt.


    Und nun darfst du reflektieren, was die Aussage mit 140 qm und 200.000 Euro ist: ja, völliger Blödsinn.


    Wieso mischst du jetzt hier eigentlich jeden Thread mit dummen Fragen auf, die mit deiner eigenen Situation, da du ja zur Miete wohnst, gar nichts zu tun hat?

  • Dankeschön! Wir diskutieren jetzt schon mal im Freundeskreis über das ein oder andere. Und da bleibt manche Frage offen oder kommt auf - auch wenn sie nichts mit einem von uns zu tun hat. Und auch wenn ich jetzt mich gerade einlese in die Thematik, da höre stolpere ich dann über so manches. Es gibt ja z.B. auch Gesetzte die gar nicht so von Seiten des Amtes eingehalten werden & trotzdem so weiter laufen im Alltag. Oder andere, wo man nur auf eine Klage "wartet" oder eine kam & sich dadurch dann das Gesetz geändert hatte. Auch wegen Vergleichen zu anderen Bereichen in dem gleichem Gesetzbuch oder einem Gesetz welches grundlegend dafür ist.

  • Vielleicht mal kurz ein Feuer gelöscht, also ganz kurz informiert. Aber jetzt steht bald wirklich Hartz4 an - höchstwahrscheinlich jedenfalls. Ich kann es nicht mehr finden. Es ging da irgendwie um die Berechnungsgrundlage für Hartz4. Diese wurde falsch gewählt & wird trotzdem so angewendet. Die Empfehlung war gegen jeden Bewilligungsbescheid Klage einzureichen oder so etwas.