Urlaub buchen während befristeten Arbeitsverhältnisses

  • hallo, was ist wenn man ein 2-Wochen-Urlaub bucht während des Referendariats. Doch man weiß, dass das Referendariat im April endet. Der Urlaub ist aber erst in den Oktoberferien.


    Jetzt bekommt man keinen Job & wird Hartz4-Empfänger. Hat man dann im Mai Anspruch auf Hartz4 oder muss man die Urlaubsbuchung wieder auflösen. Auch wenn man nur sehr wenig zurückbekommen würde?


    lieben Dank


    Julia :)

  • Ach, wir möchten wohl im Herbst keinen richtigen Job haben? Klär das doch mit der Schule, die dich dann beschäftigt, ob du Urlaub bekommst. Beim JC ist es wie bei der Agentur für Arbeit: Ortsabwesenheit muss genehmigt werden. Und evtl. wird sie das nicht, wobei niemanden interessiert, ob du dann das Geld vom gebuchten Urlaub zurück bekommst.


    Btw: fürchterliche Rechtschreibung für eine Lehrerin.

  • Danke Dir Turtle. Wenn mich eine Schule beschäftigt, sind dort ja Ferien. Da wäre ja dann eh arbeitsfrei. Nach Urlaub fragen wusste ich. Wenn der Antrag auf Urlaub vom JC genehmigt wird, dann erhalte ich für die Urlaubstage trotzdem Hart4 & Kranken+Pflegeversicherung. Aber das geht erst 2 Wochen vorher der Antrag. Aber die Buchung wäre ja jetzt schon. Und jetzt bin ich ja noch nicht einmal arbeitslos.


    Meine Frag ist eigentlich, muss ich den Urlaub stornieren & das Geld, was ich noch zurückbekomme für mich verwenden, bevor mir Hartz4 genehmigt wird. Ich kenne das von Autos oder Häusern oder Vermögen über Betrag X, Gemälden. Die Urlaubsbuchung wäre ja auch - wenn auch mit erheblichem Verlust - wieder zu Geld zu machen. Wobei die Stornierung den Hauptteil ja vernichten würde.


    Btw: sorry(habe sie korrigiert) - ich bin mit meinen Nerven ein wenig am Ende, liegen einige harte Jahre und Monate hinter mir... :´(

  • Sag mal, willst du mich veralbern? Nur, weil Ferien unterrichtsfreie Zeiten sind, heißt das doch noch lange nicht, dass du als Lehrer "Urlaub" hast und tun und lassen kannst, was du willst.


    Du bist doch ein Fake, hast am Sonntag nichts besseres zu tun, als das Forum hier aufzumischen?!


    Und wenn du kein Fake bist, dann solltest du erstmal klarstellen, ob du im Ref Beamtin auf Probe warst oder normal angestellt. Denn wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden, wirst du ja wohl erstmal ALG 1 bekommen und nicht ALG 2.


    Btw: du hast den Beitrag korrigiert? Der ist immer noch voller Fehler. Satzanfang klein geschrieben. "Doch man weiß, dass..." ist grammatikalisch völlig daneben von der Satzstruktur. Es heißt "HartzIV" und nicht "HartIV" usw...