Kindergeldanrechnung ja oder nein

  • Mein Sohn 20 Jahre beantragte im Juli 2015 AlG2. Ich beantragte Kindergeld, da er keine Ausbildung abgeschlossen hat und nicht zu hause wohnt. Das Kindergeld wurde bewilligt und wird mir überwiesen, da mein Sohn noch 900 € Schulden bei mir hat. Ich bbehalte das zum abzahlen der Schulden. Die wusste das Amt.


    Mittlerweile wurde ein folgeantrag von meinen Sohn gestellt. Jetzt wird das Kindergeld ihm angerechnet. Für Januar, Februar und März, da er dann 21 wird und ich kein Kindergeld mehr bekomme. Übrigens sind die Schulden bezahlt.


    Gestern am 29.01.2016 kam an nihm ein schreiben vom Amt, dass er 946 Euro zurückzahlen soll. Das entspricht dem Kindergeld im Jahr 2015. Was aber als Schuldentilgung benutzt wurde. Mein Sohn hat davon keinen Cent gesehen.


    Ich bitte euch, mir zu schreiben ob er es zurückzahlen muss. Oder ob es vielleicht doch ein Fehler vom Amt ist.


    Danke im Voraus für eventuelle Antworten


    Gruß
    Eine besorgte Mutter

  • QUOTE und wird mir überwiesen, da mein Sohn noch 900 € Schulden bei mir hat. Ich bbehalte das zum abzahlen der Schulden. Die wusste das Amt.QUOTE


    hast Du eine schriftliche Bestätigung von Amt, dass der Sohn Kindergeld bekommen hat (ausbildungssuchend??) und dies
    zum Tilgen der Schulden verwenden durfte?
    Wie kommt man darauf, dass ein Sohn, der nicht zu Hause wohnt, sein Kindergeld von seiner Mutter nicht weitergeleitet bekommt?
    Jetzt muss die Mutter vermutlich zurückzahlen.

  • Vom moralischen Standpunkt abgesehen:


    Soweit hier mit "das Amt" das Jobcenter gemeint sein sollte: wenn dem Sohn kein Kindergeld zugeflossen sein sollte, dann kann auch nichts angerechnet werden, ergo kann wegen des Kindergeldes keine Erstattungsforderung erfolgen.


    Allerdings schreibt die TE ja nur, dass sie vermutet, dass es das Kindergeld wäre. Wenn ich mit 184 Euro KG x 6 Monate (Juli bis Dezember) rechne, komme ich jedoch auf 1104 Euro Kindergeld. Die 946 Euro können also was ganz anderes sein. Man müsste daher erstmal den Bescheid (oder die Anhörung?) des JCs sehen.