ALG 2 mit 19 nach Auszug

  • Ich bin 19 Jahre alt, wohne zur zeit noch bei meinen Eltern, gehe zur Schule und arbeite noch nebenbei. Ich möchte im laufe dieses Jahres mit einer Freundin zusammen ziehen, weil ich es mir erstens leisten kann und ich zweitens nicht mehr bei meinem Eltern wohnen möchte, da ich nicht so gut mit ihnen klar komme. Mein Job ist eigentlich ziemlich sicher dennoch möchte ich abgesichert sein.
    Nun die Frage. Was passiert wenn ich einige Zeit nach dem Auszug meinen Job verlieren würde? Würde ich ALG2 beziehen können, obwohl ich unter 25 bin und nicht mehr bei meinen Eltern leben würde? Ich hab gehört, dass man nämlich nicht ausziehen darf wenn man auf ALG2 angewiesen sein wird und unter 25 ist, aber wenn man bereits einige Zeit nicht mehr bei den Eltern lebt und dann auf ALG2 angewiesen ist, ist man berechtigt auch wenn man unter 25 ist. Könnte mich eine fachkundige Person aufklären? Möglichst präzise und ohne halbwissen. Und auch Bitte keine Kommentare wie, ne ä bleib einfach Zuhause. Es hat seine Gründe auch wenn kein Härtefall eintritt

  • Da du gegenwärtig nicht hilfebedürftig bist und der Eintritt einer Hilfebedürftigkeit zur Zeit nicht absehbar ist, kannst du ziehen wohin du willst. Würde doch irgendwann Hilfebedürftigkeit eintreten, würdest du trotz U 25 ganz normal Alg II erhalten. Die Einschränkungen gelten nur für solche, die bereits Alg II beziehen bzw. durch den Auszug unmittelbar hilfebedürftig werden würden.

  • So einfach kann man das nicht sagen. Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis du deine 1. Ausbildung abgeschlossen hast. Du gehst noch zur Schule. Daher sind dir deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet. So einfach sagen, ich ziehe jetzt aus, weil ich mir das durch den Job leisten kann, verliere ihn dann aber und der Staat zahlt mir dann die Miete und den Lebensunterhalt, funktioniert nicht.

  • Naja, ausziehen darf ich ja und wenn ich alleine wohne, meine Eltern mir keinen Unterhalt zahlen können und ich arbeitslos werden würde, kann man mich ja nicht zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen. Also bin ich doch als Mensch, der Sozialabgaben zahlt berechtigt im Fall der Fälle Sozialleistungen zu beziehen oder seHe u ch da was falsch?