Mehrbedarf Merkzeichen G bei ALG2 ??

  • Guten Tag,
    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage:


    Ich bekomme seit ca. 2 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und aufstockend ALG2 (Habe MS mit Rollstuhl usw.), das Merkzeichen G im Schwerbehinderten Ausweis ist dem Jobcenter seit Jahren bekannt und wurde nun schon zum aG. In der Vergangenheit hatte ich deshalb auch schon einen Mehrbedarf beantragt (17%), dies wurde aber immer Abgelehnt mit der Aussage, der dieser Mehrbedarf nur bei einer Erwerbsminderung besteht, die dauerhaft gilt und ich damit auch Grundsicherung erhalten müsste. Jetzt verwirrt mich aber das in den ALG2 Gesetzen nichts von diesem Mahrbedarf drin steht, auf http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-hartz-iv.php aber davon ´Ebenso ALG II Empfänger, die voll erwerbsgemindert sind und das Merkzeichen „G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben, erhalten 17 Prozent.´ die Rede ist und ich so denke das mir der Mehrbedarf seit der Rente hätte bewilligt werden müssen ?!?!?!....
    Wie ist das nun tatsächlich? Mehrbedarf Ja oder Nein ??? und gibts da evtl. ein Gerichtsurteil?

  • § 23 Satz 1 Nr. 4 SGB II:


    Zitat

    bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaberin oder Inhaber eines Ausweises nach § 69 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach der vorstehenden Nummer 2 oder 3 besteht.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html