Betriebskostennachzahlung – Wichtig

  • Ich habe eine wichtige Frage. Ich bin verheiratet, und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese hat bis jetzt auch gereicht. Nun ist meine Frau Ende letzten Jahres schwanger geworden. Aus diesem Grund habe ich für meine Frau das sogenannte SGB II für ab Januar 2016 beantragt und erhalte hierfür einen Betrag monatlich. Unsere Betriebskosten für das Jahr 2015 die noch im diesem Jahr kommen wird, muss ja bei einer eventuellen Nachzahlung das Amt übernehmen. Dies ist mir bekannt. Aber wie verhält es sich nun für die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 dass ich im letzten Jahr erhalten habe und Einspruch eingelegt hatte? Hier wurde ein überdurchschnittlicher Verbrauch aufgrund der Tatsache, dass bei mir undichte Türen und Fenster in der Wohnung waren, verursacht. Diese wurden nun endlich im September 2015 gegen neue Fenster und Türen im ganzen Wohnblock getauscht. Wie gesagt, hatte ich Einspruch eingelegt und es kam zu einer Gerichtsverhandlung und zu einem Vergleich. Demnach muss ich ein wenig weniger und einen Teil der Anwaltskosten bezahlen. Ich selbst hatte mich selbst verteidigt. Meine Frage ist nun, ob dieser Vergleich, was mit den Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen zirka 2000€ ausmacht, auch das Amt übernehmen? Ich frage deswegen, weil ich heute Vom Anwalt die Zahlungsaufforderung bis zum 31.03.2016 erhielt, und ich ja nicht über solche Geldmittel verfüge. Wer kann mir da helfen und mir sagen, inwiefern das Amt diese Kosten übernehmen muss. Lieben Dank im Voraus.