Kindesunterhalt nach Master

  • Hallo an das Forum -


    nach einiger Suche, auch in den bereits behandelten Themen, habe ich leider für meinen Fall keine allgemein gültige Antwort gefunden und bitte daher um Unterstützung:


    Zur Vorgeschichte - die Trennung von meiner ersten Frau liegt inzwischen bereits 16 Jahre zurück. Aus dieser Ehe stammt meine 1991 geborene Tochter zu der ich seit 12-13 Jahren auf ihren Wunsch keinerlei Kontakt mehr habe. Für den gesamten Zeitraum habe ich bisher Unterhalt in Form der Vorauszahlung in der jeweils geforderten Höhe geleistet. Die Unterhaltszahlungen gehen unverändert an die Kindesmutter.


    Nach erfolgreichem Abschluss der Schule und erlangen des Fachabiturs studiert sie in Braunschweig im Fachbereich Wirtschaftsinformatik.


    Den Bachelor im Fachbereich Wirtschaftsinformatik hat Sie innerhalb der Regelstudienzeit im November 2013 erreicht.


    Anschließend hat sie im selben Fachbereich den Studiengang zu Master belegt, der eine Regelstudienzeit von 4 Semestern hat. Hier wäre der Abschluss im Sommersemester 2015 gewesen. Aufgrund fehlender Praktikumsnachweise wurde die Prüfung zum Master nicht wie vorgesehen abgelegt.
    Daraufhin hat sie sich für das Wintersemester 2015/16 immatrikulieren lassen. Gemäß der mir vorliegenden Stellungnahme per Mail wäre mit einem Abschluss des Studiums zwischen März und Mai diesen Jahres zu rechnen.


    Inzwischen habe ich Formlos eine weitere Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2016 vorliegen. Daraufhin habe ich um ihre Planung zum Abschluss des Studiums gebeten und zur Antwort bekommen, dass Sie bereits bestandene Klausuren zur "Verbesserung des Notenschnitts" wiederholen würde. Zum Abschluss des Studiums, zum Thema der Masterthesis und zum geplanten Zeitrahmen habe ich keine Information bekommen.


    Nach den mir leider nur auf Hörensagen beruhenden Informationen - lebt sie bereits seit geraumer Zeit in einem eheähnlichen Verhältnis mit ihrem derzeitigen Partner und geht während ihres Studiums Gelegenheitsarbeiten nach. Das war bisher auch kein Thema - allerdings lässt es meine finanzielle Situation auch nicht zu, auf unbegrenzte Zeit weiterhin Unterhalt zu zahlen.


    Wieweit bin ich berechtigt, Unterlagen zum Verlauf der Ausbildung einzufordern? Welche Pflichten hat hier meine Tochter? Wie sehen meine Pflichten aus?


    Über eine Antwort freue ich mich!


    Aus Frankfurt -
    endrahil