Neue Wohung da bald ein Kind kommt. Welche Leistungen stehen ihr zu?

  • Hallöchen, ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich blicke absolut nicht mehr durch und beim Amt haben wir schon mal gefragt aber nur die Antwort bekommen das wir nochmal wieder kommen sollen wenn es soweit ist.


    Folgende Situation.
    Wir sind seit knapp 9 Jahren zusammen aber noch nicht Verheiratet, sie ist noch Studentin und bekommt im August unser Kind.
    Ab August / September ist sie aber durch mit dem Studium und muss dann Hartz 4 (für 1 Jahr - danach Referendariat) beantragen wir wissen aber absolut nicht was uns dann zusteht was die neue Wohnungssuche extrem schwer macht da wir derzeit nur 2 Zimmer mit 60qm² haben.
    Daher wissen wir nicht was die Wohnung kosten darf bzw. was bei ihr davon übernommen wird und hat sie danach dann auch Anspruch auf Elterngeld da sie ja erstmal nicht mehr Arbeiten gehen kann?


    Folgende Einkünfte sind vorhanden:


    Sie 665€ Bafög + 400€ Job
    Ich 1800 Brutto / 1253 Netto



    Hab eine Wohnung gefunden die uns echt gefällt aber wir wissen nicht ob wir sie uns nehmen dürfen.
    Wär 3 Zimmer, 78qm² und 830€ Warm.


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Lg

  • Er ist wohl Arbeitnehmer. Also erstmal ist die Wohnung mit 830 Euro Warm für Hartz IV schon mal zu teuer. Durch euer gemeinsames Kind seid ihr eine BG, d. h. dein Einkommen wird voll mit angerechnet. Deine Freundin bekommt ja Elterngeld. Wieviel das ist, weiß ich nicht. Aber zumindest 300,00 Euro, dann gibt es noch 190,00 Euro Kindergeld und deine 1253,00 Euro. Das macht zusammen 1743,00 Euro. Ich denke, dass ihr mit dieser Summe kein Hartz IV bekommt. Wenn ihr schon so lange zusammen seid, wäre es nicht besser, ihr würdet heiraten? Da gibt es dann die günstigere Steuerklasse und die Familienversicherung. Ich weiß, dass man aus Liebe heiratet. Aber dass ihr euch liebt ist wohl klar. Sonst gäbe es kein gemeinsames Kind.