Anrechnung von Abfindungszahlung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Anfrage im richtigen Forum platziert habe.


    Es geht um folgendes: Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Halbtagsjob. Meine Firma hat nun beschlossen, ihre Personalabteilung von Frankfurt nach Düsseldorf zu verlagern. Nach langen Verhandlungen wurde festgelegt, dass das für Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern als unzumutbar zu betrachten ist und sie in diesem Falle eine Änderungskündigung mit Abfindung bekommen würden. Da ich keine 2,5 Stunden pro Strecke pendeln kann, wird es also darauf hinauslaufen, dass ich die Firma verlassen muss. In diesem Falle steht mir die Abfindung zu. Vor zwei Monaten habe ich Sozialhilfe beantragt und bekomme diese nun auch.


    Meine Frage nun: Wie wird die Abfindung angerechnet? Bleibt mir ein Freibetrag, also kann ich einen Teil davon behalten? Gibt es noch etwas, was ich berücksichtigen muss?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und liebe Grüße,
    Nelli

  • 1. Zunächst steht die Frage nach ALG I. Du warst vorher versicherungspflichtig beschäftigt. Damit ist ALG I als vorrangige Leistung zu beantragen.


    2. Ja, Abfindung ist Einkommen im Sinne des SGB II. Es ist einmaliges Einkommen. Es handelt sich nicht um Arbeitseinkommen im Sinne des SGB II. Ist also dem Sonstigen Einkommen zuzuordnen.


    Da es sich nicht um regelmäßiges Einkommen handelt, wird ab dem Monat, in welchem die Abfindung gezahlt wird, für jeweils 6 Monate je 1/6 des Abfindungsbe-trages angerechnet. Es unterliegt den Bestimmungen für Einmaliges Einkommen. Einen Freibetrag (für Arbeitseinkommen) gibt es hierfür nicht.


    Es sei denn, es handelt sich um eine zweckgebundene Zahlung. Diese wäre anrechnungsfrei. Das ist aber hier nicht zu erkennen.


    Nach den sechs Monaten ist der noch vorhandene Restteil dem Vermögen zuzuordnen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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