Sohn lebt nun in Wohngruppe ....wie wird das berechnet jetzt ?

  • Hallo Liebes Forum ,



    erstmal winke in die Runde ! bin die neue und komme nun wohl öfters. ! Kann mir jemand helfen wie das nun bei uns weitergeht ? Ich habe keine Ahnung !



    Kurz zur Situation .... ich bin alleinerziehende 49 mit 2 Kindern 14 und 6 Jahre alt. Ich arbeite in Teilzeit im Krankenhaus und bekomme aufstockend Harz V .


    Seit nun 14 Tagen lebt mein 14 Jähriger Sohn in einer Wohngruppe , da er nicht mehr zur Schule gegangen ist und sein Verhalten hier einfach nicht mehr tragbar für mich und den kleinen war.


    Das das Kindergeld an die Gruppe nun geht wo er lebt ist mir klar , aber wie wird das beim Amt nun berechnet ?
    Unterhalt bekommt er nur 23 Euro monatllich . Und ganz rausnehmen können Sie den ja auch nicht ,da er ja auch wiederkommt. Wann allerdings ist offen.....


    Wer kann mir helfen ? :confused:




    lg ywi

  • Er gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, der Lebensunterhalt in der Einrichtung wird ja dort sichergestellt (sicherlich Jugendamt, oder?). Damit wirst du kein Geld mehr für deinen Sohn erhalten. Du solltest es schnellstmöglich melden, ansonsten bekommst du noch ein schönes Bußgeld obendrauf.