Wohnraum

  • Hallo,


    Wir haben da ein Problem und vieleicht kann uns jemand was zu dem Thema sagen. Mein Enkelsohn lebt in einem Internat und kommt alle 2 Wochen nach Hause. Da meine Tochter geheiratet hat suchen sie jetzt eine neue Wohnung. Sie bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Das Amt weigert sich jetzt eine 3 Zimmer Wohnung zu bezahlen. Ich bin der Meinung auch wenn der Sohn nur alle 2 Wochen und in den Ferien zu Hause ist steht ihm das trotzdem ein eigenes Zimmer zu.



    Gruss Erika

  • Wie alt ist der Enkelsohn und wieso lebt er in einem Internat? Es ist ja ein Unterschied ob jemand z. B. volljährig ist und eine Ausbildung macht und danach wahrscheinlich wegen Beruf sowieso nie wieder zurück zu den Eltern zieht oder aber ob jemand noch im Kindesalter ist und vom Jugendamt oder aus anderen Gründen in einem Internat lebt und jederzeit in die Familie zurück geführt werden könnte.


    Sollte der Enkelsohn wegen einer Ausbildung weg sein, dann dürfte das Amt korrekt handeln. Denn für Besucher muss der Steurzahler keinen Wohnraum finanzieren.

  • Hallo,


    mein Enkelsohn ist 12 Jahre. Wir haben versucht in an unserm Wohnort ein zuschulen. Vier Schulen haben uns mit geteilt das er nicht beschulbar ist. Er hat ADHS. Deshalb haben wir nach Empfehlung des Jugendamts Jan in dem Internat angemeldet.

  • Und welche Prognose zwecks Rückkehr gibt es? Wenn das noch x Jahre dauert, wird es wohl bei der Entscheidung des Amtes bleiben. Dessen ungeachtet, dass es nicht auf Wohnungsgröße oder -zimmer ankommt, nur auf die Kosten. Deiner Tochter steht es frei, sich für das angemessene Geld eine neue 3 Zimmer Wohnung zu suchen.


    Im Übrigen verstehe ich nicht, was eine Heirat jetzt an der Wohnsituation ändert. Dein Enkelsohn hatte offensichtlich bis jetzt ein eigenes Zimmer. Der neue Mann von deiner Tochter wird aber doch wohl bei deiner Tochter nächtigen und nicht ins Kinderzimmer einziehen wollen? Wieso muss überhaupt eine neue Wohnung her?!


    Stimmt das überhaupt mit dem Sozialamt? Sind denn beide, sowohl deine Tochter als auch dein Schwiegersohn erwerbsunfähig? Denn nur dann (Altersrentner werden sie ja sicherlich nicht sein) gäbe es überhaupt Sozialhilfe. Ansonsten gibt es ALG 2 vom Jobcenter.