Grundsicherung Wohneigentum

  • Eigentlich sollte das Thema Grundsicherung eine eigene Kategorie haben.


    Ich habe folgende Problemstellung. Meine Eltern werden in zwei drei Jahren in die Grundsicherung fallen wenn sie sich zur Ruhe setzen.
    Hinderlich hierbei ist jedoch das Vorhaben sich eine preiswerte Wohnung zu zu legen welcher im Unterhalt deutlich günstiger ist als jede Mietwohnung, aber leider viel zu groß ist.
    Mir ist klar das nicht allein die Wohnungsgröße sondern eher die Kosten der Wohnung ausschlaggebend sind, doch anstatt 60 qm zu zweit 95 qm zu bewohnen sollte für den Antrag zur Grundsicherung später mit Sicherheit problematische sein.
    Meine Idee währe hier ein Gemeinschaftserwerb meiner Eltern und mir von jeweils einem drittel der Wohnung, so das meine Eltern knapp über 60 qm Wohneigentum kommen.
    Ist das rechtlich mit der Grundsicherung vereinbar?


    Und bitte kommt mir jetzt nicht mit nem Moralischen. Meine Elter malochen 12 Stunden täglich, haben die letzten 20 Jahre keinen Urlaub gemacht und haben sich die paar Kröten für die Wohnung vom Mund ab gespart.

  • Das ist durchaus möglich. Aber wenn ich das richtig verstehe, willst du dort nicht mit einziehen, wie wollt ihr das dann mit dem Hausgeld halten? Du willst doch sicherlich nicht Wasser/Abwasser etc. zu 1/3 zahlen, obwohl du dort nicht wohnst?


    Ansonsten: eine Eigentumswohnung für ein und 2 Personen ist bis 90qm geschütztes Vermögen. 5 qm weniger und deine Eltern können die Wohnung auch allein auf sich kaufen.