Sperre droht

  • Hallo zusammen,
    folgender Sachverhalt:
    durch körperliche und psychische Probleme (sozialr Phobie)
    bin ich sehr eingeschränk, und seit ca 3 jahren auch vom Amtsarzt auf unter 3 Stunden gestuft,
    also nicht vermittelbar.
    scheinbar geht meinen jobcenter betreuer die heilung nicht schnell genug und will mich zu
    einem medizinischen Betreuer zwingen (geht wohl über das gericht)


    wenn ich dies ablehne droht er mir mit sperre


    was soll ich tun, ich will micht nicht bevormunden lassen von irgendeinem medizinischen berater.


    schon mal danke für das lesen, freue mich auf antworten

  • Kannst du denn nachweisen, das du dich in den 3 Jahren intensiv um deine Gesundheit gekümmert, Therapien gemacht, Rehakuren absolviert, regelmäßige Sitzungen bei Psychologen/Psychiater hattest usw? Oder hast du jetzt 3 Jahre alle 10 gerade sein lassen?!


    Lebst du eigentlich allein?

  • Hallo Boing!


    Da bist Du wohl an einen fachlich und sozial besonders qualifizierten Mitarbeiter des Jobcenters geraten. Der wievielte ist es denn?


    Ein Recht, Dir aufzugeben, Dich unter Betreuung stellen zu lassen, hat das Jobcenter – selbstverständlich – nicht. Demzufolge darf es Dich auch nicht sanktionieren, wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst.


    Sorgen musst Du Dir insoweit auch nicht machen. Kein Amtsgericht wird einen entsprechenden Beschluss erlassen. Das Ganze ist völlig abwegig.


    Gegen Sanktionen kannst Du Dich wehren. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung. Wende Dich aber am Besten schon jetzt an kompetente rechtliche Beratung. Im Zweifel an einen Sozialverband (SoVD oder VdK). Dort solltest Du klären lassen, ob eine so genannte negative Feststellungsklage (§ 55 Sozialgerichtsgesetz) in Betracht kommt. Auf diese Weise kannst Du, ggf. im Eilverfahren, feststellen lassen, dass die Aufforderung des Jobcenters rechtswidrig ist bzw. dass Du ihr nicht Folge leisten musst. Aber vielleicht kann der Sozialverband ja schon im Vorfeld Ordnung in die Sache bringen.


    Merkwürdig ist allerdings, dass das Jobcenter immer noch für Dich zuständig ist.


    Du schreibst, dass Du „seit ca. 3 Jahren auch vom Amtsarzt auf unter 3 Stunden gestuft“ bist. Ich nehme an, die Feststellung hat der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit getroffen. Eigentlich hat dies zur Folge, dass sogleich ein Ersuchen zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit an den Rentenversicherungsträger gerichtet wird. Wenn der Rentenversicherungsträger dann zu dem Ergebnis kommt, dass Du unabhängig vom Arbeitsmarkt für mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert bist, wäre das Sozialamt für Dich zuständig. Du erhieltest dann Leistungen nach dem SGB XII.


    Innerhalb der letzten drei Jahre müsste dies eigentlich geschehen sein. Kannst Du etwas dazu sagen?


    Die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sind im Wesentlichen gleich. Vielleicht wäre es ja für Dich eine gute Lösung, nach Feststellung der nicht nur kurzfristigen vollen Erwerbsminderung zum Sozialamt zu wechseln. Du könntest Dich dann ohne den überflüssigen Druck des Jobcenters auf Deine Genesung konzentrieren.


    Auch diese Fragen solltest Du mit einem fachkundigem Rechtsbeistand besprechen.


    Gruß
    P.

  • hallo,
    am drauffolgenden Termin wollte ich diese Aussage schriftlich haben, darauf meinte der Mitarbeiter das er dies nie gesagt hätte.
    2 Wochen später bekam ich von der Stadt Post, das ein Antrag auf Betreuer gestellt wurde vom Arbeitsamt. Und ich sollte reinkommen und mich dazu äussern.
    Nach einen kurzen Gespräch mit dem Mitarbeiter von der Stadt, wo ich auch die aussagen des Arbeitsamtmitarbeiters mitteiltte verschlug es ihm die Sprache.
    er will dies auch dem zuständigen richter mitteilen und eine schliessung des antrags anraten da ich es auch ablehne.
    Nun warte ich immer noch auf Post vom Gericht.
    Das die Agentur mich immer noch nervt liegt daran das ich in einer Hilfegemeinschaft bin mit meiner Frau und so es weiter über die Agentur läuft und nicht über das Sozialamt