Leistungsberechnung unverständlich

  • Guten Morgen :)


    Ich brauche mal Hilfe denn irgendwie versteh ich nicht so ganz was das Amt mir berechne.
    Es geht um folgendes:
    Ich bekam einen Brief mit der bitte meine Mietkosten innerhalb von 6 Monaten zu reduzieren da mein Ex ausgezogen ist.
    Das dass kommt wusste ich.
    Ich habe eine Mietobergrenze von 608 zahle aber 639 und wollte diese dann selbst drauf zahlen.
    Nun steht dort aber drin meine Miete würde 692 betragen...
    Ich hab mir also mal den neuen Bescheid vom 1.1 genommen und durchgesehen und jetzt wirds komisch.
    An den Vermieter gehen 639euro genau wie es richtig ist.
    600 Grundmiete
    39 NK
    Bei der Berechnung steht dann aber folgendes:
    Grundmiete 600
    Nebenkosten 92
    Heizkosten 108,16.


    Wie kommen die auf 92euro NK?
    An den Vermieter gehen nur die 39 NK wie auch im Mietvertrag festgehalten.
    In dem neuen Brief stehen auch 92...
    Da muss ja was falsch sein?


    Außerdem stellt sich mir die Frage wo die 108,16 Heizkosten sind denn die zahle ich mit dem monatlichen Abschlag selbst (Gas).
    Im Regelbedarf sind die HK nicht enthalten, da ist mein Regelbedarf aufgeführt und der mehrbedarf für alleinerziehende.


    Kann mir das jemand erklären?

  • Hallo Fairytale!


    Ich gehe mal davon aus, dass die Obergrenze für de Bruttokaltmiete für Deine aktuelle Haushaltsgröße 608,00 EUR beträgt.


    Zu den Heizkosten:


    Neben dem Regelbedarf und eventuellen sonstigen Bedarfen werden auch die Kosten der Unterkunft und der Heizung als Bedarf berücksichtigt. Die Summe der Bedarfe abzüglich des anzurechnenden Einkommens ergibt den Leistungsbetrag. Wenn die Miete und die Betriebskosten (639,00 EUR) vom Leistungsträger direkt an den Vermieter gezahlt wird, erhältst Du selbst nur noch den Rest (wenn es keine anderen Zahlungsempfänger gibt). Die Heizkosten musst Du dann (logischer Weise) aus dem Dir zur Verfügung stehenden Mitteln bestreiten. Also aus dem Leistungsbetrag und dem eventuellen Einkommen. Da die Heizkosten in der Berechnung enthalten sind, dürfte das also so in Ordnung sein.


    Zu den 92,00 EUR Betriebskosten:

    Das kann zum einen einfach ein Versehen sein. Da hilft mitunter einfach eine Nachfrage beim Amt.


    Andererseits:


    39,00 EUR Betriebskosten erscheinen mir doch mehr als gering zu sein. Ich vermute, es gibt noch andere kalte Betriebskosten, die nicht an den Vermieter, sondern an den Energieversorger zu zahlen sind. Ich denke da zB an Wasser/Abwasser.


    Zum Kostensenkungsverfahren:

    Da spielt es nun doch eine erhebliche Rolle, ob die kalten Betriebskosten 39,00 oder 92,00 EUR betragen. Denn es ist ein Unterschied, ob die unangemessen Kosten 31,00 EUR oder 84,00 EUR betragen. Denn zumindest bei einem Überschreiten der Mietobergrenze von "nur" 31,00 EUR kommt § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II (Du beziehst doch Leistungen vom Jobcenter?) ins Spiel:


    "Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre."


    Je nachdem, in welchem Zeitraum sich die Umzugskosten nach den maßgebenden Richtlinien amortisieren müssen (1 1/2 Jahre, bei manchen auch 3 Jahre, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse), kann ein Umzug auch für das Amt unwirtschaftlich sein. Das solltest Du klären (lassen). Denn in einem solchen Falle müssten die aktuellen Kosten als individuell angemessen anerkannt werden.


    Bei 84,00 EUR unangemessenen Unterkunftskosten stellt sich diese Frage nicht.


    Gruß
    Krause