Regelsatz -u. weitere Leistungen

  • Hallo zusammen,
    ich hätte da mal eine(einige) fragen...


    Ich lebe mit meiner Mutter, Schwester+ihr Kind(2) zusammen. Ist es jetzt eine BG oder Haushaltsgemeinschaft?
    Ich bin seit März 2017 in einer Umschulung und habe bis zum 30.08 noch einen Minijob (kündigung erfolgte mit Rücksprache meines SB). Meine leistungen die uch bis jetzt beziehe sind ; 336 nochwas und 450 vom Minijob + 35,30 Fahrgeld.
    Wenn ich ab dem 01.09 keine Minijob mehr habe wie wird dann meine Leistungen berechnet? Mir fehlen ja dann die 450 Euro... Bin das erste mal arbeitslos geworde...kenne mich da nicht aus..(ja habe vorher ALG1 bezogen).
    Kaltmiete + Nebenkosten 730€ Gas und Strom ca. 210€ (boiler)
    Welche Leistungen kann ich noch beantragen? Bin auf Wohnungssuche, brauche Ruhe und Privatsphäre zum Lernen usw... Erstausstattung der wohnung? Gibt es da noch weitere Leistungen?
    Viele lieben dank erstmal bezüglich Lesen des Beitrages

  • Wie alt bist du? Was sind diese 336 Euro? ALG 1? Wie hoch wird das ALG 1, wenn die Anrechnung des Nebenjobs wegfällt? Die 730 EUR Miete sind für insgesamt 4 Personen?


    Könntest du ggf. etwas strukturierter schreiben? Man versteht überhaupt nicht, was dein Anliegen ist und wie die derzeitige Sachlage aussieht.

  • Tach erstmal.
    Also..ich finde schon das man die Sachlage versteht.
    Wer ließt der weis auch das ich vorher ALG 1 bezogen habe, dassbedeutet ich beziehe jetzt ALG 2!
    Die 336€ ist mein derzeitiger Regelsatz. Wie der Satz ohne meinen Minijob wäre kann ich Ihnen nicht sagen, dass hat man nicht berechnet bzw diese Info habe ich nicht bekommen. Ich denke mal es wären so um die ca. 260€, denn ich darf 160€ oder 165€ vom Minijob behalten.


    Ja die 730€ sind für drei Erwachsene und ein Kleinkind.
    Normalerweise beträgt der übliche Hartz4 Regelsatz 404€, seit Januar 2017 sind es 409€ habe ich heute gelesen... Also ist diese Berechnung wohlmöglich falsch, Termin ist am Dienstag und dieses Thema zu besprechen.

  • Normalerweise bekommt man ALG1 weiter. Bei mir war das anders die Umschulung hat am 01.03.2017 angefangen aber am 15.02 war ALG1 ausgelaufen. Also habe ich die Umschulung über ALG2 bekommen bzw den Gutschein. Ich beziehe auch derzeit kein ALG1 sondern 2 über das Jobcenter