Partner soll Antrag auf ALG2 stellen

  • Hallo.


    Ich bin seit einigen Jahren dadurch dass ich Alleinerziehend war Aufstockerin.
    Jetzt bin ich allerdings seit fast 1 Jahr in Elternzeit und bekomme nun für mich und meine Kinder ALG2.


    Nun möchte ich allerdings mit dem Vater meiner jüngsten zusammenziehen und habe dass dementsprechend auch gemeldet in meinem Weiterbewilligungsbescheid, habe logischerweise angegeben Bedarfsgemeinschaft, da gemeinsames Kind. Entsprechende Lohnabrechnungen von ihm hab ich bei gefügt.


    Mein Antrag wurde genehmigt, jedoch muss er jetzt auch einen Antrag stellen... damit soll geprüft werden ob er oder irgendwer aus der BG einen Anspruch hat.
    Er soll halt das übliche vorlegen, Bankkarte,KV Karte,SV Ausweis, Kontoauszüge etc.
    Mein Freund möchte aber überhaupt keinen Antrag stellen da er eine Vollzeitbeschäftigung hat.


    Kann er das Ausfüllen ablehnen? Was wäre die Konsequenz?
    Wenn er nicht verpflichtet ist, wie soll er sich verhalten wenn ich für ihn die Erinnerung bekomme?
    Habe ich vielleicht mit der BG das falsche angekreuzt?


    Vielleicht weiß ja jemand Bescheid. Danke schon mal dafür

  • Ja, das kann er. Die Folge davon wird sein: Es besteht kein Anspruch auf ALG II. Weder für ihn, noch für euch.


    Soll witerhin ALG II bezahlt werden, dann müssen seine Vermögen und Einkünfte zwingend nachgewiesen werden. Wie du richigerweise schreibst, durch ein gemeinsames Kind werdet ihr automatisch als BG veranlagt.


    Wie ihr euch da verhaltet, das müßt ihr entscheiden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: