GEZ-Gebühr-pflichtig trotz Befreiung in einer BG? kein Kontakt zu Jobcenter möglich

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem:


    Seit einiger Zeit wird meine Mutter mit voller Erwerbsminderungsrente + 450€-Minijob als unterhaltspflichtig angesehen. Wir leben zu zweit in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich persönlich habe aufgrund von ALGII-Bezug eine Befreiung von den GEZ-Gebühren. (Die Mietwohnung wird von meiner Mutter bezahlt.)
    Nun wäre es meiner Meinung nach rechtlich so, dass unsere Bedarfsgemeinschaft ingesamt von den GEZ-Gebühren befreit sein sollte, da sämtliches Einkommen und "Vermögen" zusammengerechnet wird.
    Dem Rundfunk in Köln habe ich bereits meine Unterlagen zukommen lassen. Allerdings stellen diese sich quer und verlangen ein besonderes Schreiben des Jobcenters, dass ich und meine Mutter zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen (trotz Nummer der Bedarfsgemeinschaft und Einwohnermeldebestätigung etc.).


    Deshalb habe ich nun versucht, das Jobcenter in Dillingen (Donau) telefonisch, postalisch und via Email zu erreichen. Die Telefonnummer ist nicht erreichbar (früher gab es dort ein Callcenter?!) und schaltet nach einer AB-Ansage ab. Postalisch und auf meine Email wird seit einem Monat auch nicht reagiert. Ist das auch in anderen Jobcentern so der Fall? Immerhin muss ich persönlich ja auch Tag und Nacht zu Hause und telefonisch erreichbar sein!?


    Wie sieht es nun rechtlich mit der Befreiung der GEZ-Gebühr aus und sind die Jobcenter nur noch im Büro vor Ort zu erreichen?


    Danke im Voraus.

  • Das besagte Formular des JC ist i.d.R. das letzte Blatt am Bescheid. Das muß bei der GEZ eingereicht werden. Antrag+Nachweis zusammen wirken GEZ-befreiend. Dann erst kommt ein Bescheid der GEZ über Befreiung von der Abgabe.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: