Rückforderung Darlehen Kaution nach 13 Jahren?

  • Hallo, liebe User!


    Hätte nicht gedacht, dass ich mal Hilfe in solch einer Sache bräuchte, aber trotz intensiver Suche, komme ich nicht weiter, da ich im Internet unterschiedliche Aussagen dazu finde. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Mit Schreiben vom 21.11.2017 erhielt ich eine Mahnung von der Kreiskasse über 970.- Euro.
    Da man ja nach Jahren nicht mehr so alles abrufbar im Kopf hat, habe ich dort schriftlich nachgefragt, um was es denn genau gehen würde und habe vorsorglich die Einrede der Verjährung nach §45 Abs. 1 SGB I ins Spiel gebracht.


    Mit Datum vom 04.12.2017 erhielt ich dann eine Rückantwort, dass es sich hierbei um ein Darlehen für eine Mietkaution aus dem Jahr 2004 handeln würde. Im April 2004 hatte ich zusammen mit meiner Frau vom Sozialamt ein Darlehen (nach dem Sozialgesetzbuch 12 SGB XII) in Höhe von 1800.- für die Zahlung einer Mietkaution erhalten. Laut Darlehensvertrag sollten dieses Darlehen mit monatlich 100.- Euro getilgt werden und zwar ab dem 01.06.2004. Die Einrede der Verjährung würde nicht gelten, da laut Verwaltungsverfahrensgesetz die Forderung erst nach 30 Jahren verjähren würde.


    Also habe ich das Verwaltungsverfahrensgesetz durchforstet und absolut nichts dazu gefunden.


    Somit habe ich nochmal an den Kreis geschrieben und nachgefragt, wo das mit der 30-jährigen Frist denn stehen würde und wann denn Zahlungen meinerseits geleistet wurden, da ja „nur noch“ 970.- Euro gefordert werden.


    Heute bekam ich nun die absolut identische Rückantwort wie vom 04.12.2017 mit dem Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, keine Nennung des entsprechenden Paragraphen, nun aber mit der Ankündigung, dass man das Mahnverfahren einleiten würde. Laut einer Aufstellung wurden wohl im Jahr 2010 letztmalig insgesamt 320.- Euro bezahlt, so verstehe ich zumindest die Aufstellung.


    Da ich erst vor kurzem nach schwerer Krankheit und einer Umschulung einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, möchte ich kein unnötiges Gedöns oder gar eine eventuelle Pfändung bei meinem Arbeitgeber.


    Sollte der Kreis im Recht sein, würde ich selbstverständlich die Restsumme in Raten begleichen. Sollte aber bereits die Verjährung eingetreten sein, dann eben nicht. Zudem frage ich mich, wieso der Kreis fast 7 Jahre lang völlig untätig geblieben ist und man mir auf meine detaillierte Rückfragen keinerlei Antwort gegeben hat.


    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen lieben Dank.