Zu wenig Leistungen gezahlt wegen Arbeitsaufnahme, rechtens?

  • Hallo,


    folgendes Problem. Mein Lebensgefährte hat seitdem 23.04. wieder Vollzeit Arbeit und bekommt am 15. Mai ein Teilgehalt von April und am 15.06. seinen ersten vollen Lohn.
    Alles zu der Anstellung wurde der SB zugefaxt. Sendeprotokoll ist natürlich als Beweis vorhanden.


    Nun hat das JC exakt 300 EUR zu wenig an Leistung gezahlt (am 27.04.) obwohl ja noch überhaupt kein Lohn geflossen ist. Normalerweise hätte wie immer, der volle Betrag ausgezahlt werden müssen. Eine schriftliche Begründung gab es bisher nicht.
    Ist das so rechtens? Ich vermute mal, es wurde Anteilig Einkommen angerechnet. Mit der SB reden geht nicht, wurde versucht, sie hat keine Zeit und will nich reden und will sich auch nich erklären.
    Im Juni wird dann wahrscheinlich gar keine Leistung mehr gezahlt, da ja am 15.06. das erste volle Gehalt kommt. Trotzdem müssen wir am 1. die Miete und andere Dinge bezahlen und nicht am 15. erst und von irgendwas, muss man auch leben und zur Arbeit kommen.


    Ich kenne es so, das so lange noch keine Gehaltsabrechnung beim JC vorliegt, muss auch weiter die volle Leistung gezahlt werden. Eine Überzahlung wird dann natürlich zurückgefordert.
    Es wurde auch Einstiegsgeld beantragt schriftlich, welches mündlich versagt wurde. Auf die schriftliche Absage warten wir noch.


    Mein Lebensgefährte bekommt um die 355 EUR für April im Mai ausgezahlt, demnach sind die 300 EUR weniger auch nicht korrekt.