5 Monate vor 58 Jahre, wann arbeitslos melden

  • Wenn die Arbeitslosigkeit 5 Monate vor dem 58. Geburtstag eintritt, wie kann man da die 24 Monate ALG1 Anspruch erreichen?

    Wenn es finanziell möglich ist, einfach erst nach dem Geburtstag arbeitslos melden? Tritt dann eine Sperre ein, weil man sich nicht schon bei der Kündigung arbeitslos gemeldet hat?:?:

  • Hallo,


    du musst zwei Dinge von einander trennen.

    Anspruchsdauer (24 Monate) und Sperrzeit wegen der verspäteten Arbeitssuchendmeldung.


    Meine Empfehlung:

    1. melde dich ganz normal, sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend und ggfs. arbeitslos.

    2. Anlässlich der ALG-Antragstellung kannst du dich beraten lassen (direkt nachfragen!!!), ob Du die Anspruchsdauer verlängern kannst, wenn du bestimmst, dass der Anspruch erst zum 58. Geburtstatg eintreten soll. (Dispositionsrecht § 137 Abs. 2 SGB III -

    Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.-).


    dms