Dürfen wir zusammen in eine Wohnung ziehen?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hoffe ich kann bei euch mehr erfahren, denn im I-net kann ich dazu leider nichts finden. :-[


    Also ich erkläre euch kurz um was es geht.


    Ich wohne derzeit allein in einer 2Zimmerwohnung und würde gern dieses Jahr noch mit meinem Freund in eine 3 Raumwohnung ziehen. Ich bin seit kurzem HartzIV Empfängerin und er macht eine Ausbildung.


    Wie ist es mit den Kosten für Miete, Strom etc.? Werden seine Einkünfte mitberechnet oder darf das Amt an seine Einkünfte gar nicht ran und man kürzt nur mir das Geld oder wie ist das? Ich weiß grad leider nicht so recht wie ich es erklären soll. ???


    Man sagte mir damals, dass wenn er BAB erhalten würde, würden wir die Wohnung ohne Probleme bekommen und man würde mir meinen Mietanteil zahlen. Aber was ist wenn er kein BAB erhält? Wird dann sein Einkommen mit meinem Bedarfssatz zusammen gerechnet und daraus eine Summe gezogen was ich dann noch an ALG II erhalte? Oder dürften wir dann gar nicht in diese Wohnung ziehen? :'(


    Wir wissen nicht mehr was wir noch machen sollen, denn beim AMt erzählt man uns auch immer wieder was anderes.


    Ich würde mich freuen, wenn uns jmd helfen könnte.


    LG aus Berlin Bienchen

  • Also :
    Ich glaube wenn ihr zusammen in eine Wohnung zieht , dann ist das im Regelfall so , daß ihr im ersten Jahr noch nicht füreinender aufkommen müßt. (ist glaub ich neu)
    Ihr braucht auf jeden Fall zwei getrennte Konten.
    Jedoch kenn ich mich da jetzt nicht so gut aus deshalb lieber mal zum Amt hingehen und sich alles erklären lassen.
    Denn ich weiß das es auch so ist das wenn man zusammen lebt in einem Haushalt einer für den andern aufkommen muß . Dh. wenn Du Hilfe beantragst, mußt Du auch das Einkommen Deines Freundes mit angeben. Und dann wird ausgerechnet was noch ergänzt bzw . ob ihr noch Anspruch auf Leistungen habt.


    LG marisa