Bekomme ich noch Geld

  • Zu meiner Situation:
    Ich bin unter 25 Jahren und wohne noch bei meinen Eltern.Eine Abgeschloßene Ausbildung habe ich.Bisher habe ich ALG2 bekommen aber die Gesetzte wurden ja geändert.Mein Vater geht arbeiten und meine Mutter ist Hausfrau (somit kein Einkommen) im Haushalt lebt auch noch meine Oma die Pflegebedürftig ist.
    Bekomme ich jetzt weniger Geld oder plötzlich gar keines mehr?


    Habe schon voll Panik hoffe auf Antwort

  • Bisher bildeten Volljährige ALG II HE eine eigene BG, durch die gesetzliche Neuregelung mit Wirkung zum 01.07.06 ist diese Grenze auf 25 heraufgesetzt gesetzt worden. Ergo bedeutet dieses, dass jetzt bei denen, die über 18 sind, nicht mehr die übliche Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II gerechnet wird, sondern ganz normal die Unter 25 jährigen in die BG der eltern gezogen werden. Entsprechend gilt jetzt auch nicht mehr die Einkommen Überhang Rechnung, sondern deine Eltern werden voll mitgerechnet. Ergo bedeutet das, dass das Einkommen deines Dads jetzt voll in deiner Bedarfsberechnung bzw. in der Gesamtbedarfsberechnung der BG (Paps, Mudder, Sohn) mit berücksichtigt wird, und nicht nur der Überhang. Bei nicht wenigen, deren Eltern bspw.(nicht nur Erwerbseinkommen !) über Erwerbseinkommen verfügen, bedeutet dieses : Tschüss SGB II Leistungen. Mein Tip: Geh ARBEITEN ! Auch wenn du vielleicht in deinem Ausbildungsberuf nicht Fuß fasst, kannst Du immerhin mal versuchen das Branchenbuch abzuklappern und übergangsweise bei einer Zeitartbeitsafirma arbeiten, bis du dann eine richtige Stelle bekommst..

  • Habe das hier gefunden:
    2. Bedarfsgemeinschaften werden um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erweitert.


    Nach bisherigem Recht bildeten nur minderjährige unverheiratete Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielten 80% der Regelleistung. Sobald sie volljährig wurden, bildeten
    sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhielten 100% der Regelleistung, auch wenn sie weiterhin bei den Eltern wohnten. In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt, dass dabei nicht dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass Kinder, die weiterhin im Haushalt der Eltern leben, nicht die Generalkosten eines Haushalts (Versicherungen, Strom, etc.) zu tragen hätten.
    Deshalb werden nun auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Ihr Regelbedarf wird von 100% auf 80% reduziert.
    (Inkrafttreten: ab 1.7.2006 zum Ende eines Bewilligungsabschnitts)




    Bin aber voll verwirrt meine Eltern beziehen doch gar kein Geld warum sind sie dann eine BG?
    Kriege ich 80Prozent oder nicht

  • Hallo,


    Bedarfsgemeinschaft (BG) heisst zunächstmal, dass der Bedarf gemeinsam veranschlagt wird / werden würde. Unabhängig davon ob tatsächlich ein Anspruch auf Leistung besteht.
    Wenn Du ALG II beantragst wird man schaun, welches Einkommen in der BG vorliegt. Dein Vater müsste also mit seinem Einkommen die anderen Angehörigen der BG mitfinanzieren, von daher bestünde für die wohl kein Anspruch, außer evtl. bei sehr niedrigem Einkommen des Vaters.


    Gruß


    Philipp