Erbe

  • Hallo,ich habe letztes Jahr i Nov erfahren das ich evtl erbe,da mein Vater verstorben ist.Im März mußte ich Hartz4 beantragen,habe aber nicht angegeben das ich erbschaft erwarte,inzwischen wissen die es aber,wieviel darf ich von dem geld behalten,es sind ca 12-15.000 euro oder muß ich alles verbrauchen.Wäre sehr dankbar für eine schnelle Hilfe

  • In dem Monat, in welchem die Erbschaft ausgezahlt wird, zählt diese als Einkommen, d.h., es gibt kein ALG II.


    Mit dem Erhalt der Erbschaft bist du nicht mehr bedürftig und der ALG II Bescheid muss aufgehoben werden (rückwirkend zum 1.ten des Monats, in dem du das Erbe erhalten hast gemäß §48 SGB X).


    Zum 1.ten des Folgemonats kannst du dann einen neuen ALG II Antrag stellen und der verbliebene Rest des Erbes ist Vermögen, für welches die entsprechenden Freibeträge gelten

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!