Wohnung zu groß wegen ehemaligem Arbeitszimmer?

  • Hallo erstmal...
    Ich bin alleinerziehend und habe einen Sohn von 2 Jahren. Vor der Schwangerschaft (und auch noch im 1. Jahr) war ich als Architektin selbständig und habe von zuhause aus voll gearbeitet. Der Vater meines Kindes (nicht verheiratet) zahlte bisher freiwillig Betreuungsunterhalt für mich (250 Euro/Monat) und Unterhalt für seinen Sohn (198 Euro/Monat). Den Rest für Miete und Lebensunterhalt habe ich bisher aus Rücklagen, mit Wohngeld, KInder- und Erziehungsgeld bestritten, meine berufsständische Rentenversicherung habe ich beitragsfrei geschaltet (geht nur begrenzt). Die Rücklagen sind jedoch jetzt aufgebraucht, Erziehungsgeld ist nichtmehr, neue Aufträge nicht zu kriegen, Kinderbetreuung habe ich auch nicht (die dafür unabdingbar wäre).
    Bisher beziehe ich noch kein ALGII, sondern nur seit der Geburt meines Sohnes Wohngeld in Höhe von monatlich 190 Euro. Unsere Wohnung, die ich im Frühjahr 2004 mit viel Investition renoviert habe, hat 3 Zimmer und 77qm, kostet 320 kalt + 50 NK + 95 Gas (Altbau, aber mit Bad und GEH). Eines der Zimmer (14qm) war bisher mein Arbeitszimmer und ich habe dieses auch steuerlich voll abgesetzt, bzw. zum Verlustvortrag angesetzt.


    Da der Vater jetzt zahlungsunfähig ist, komme ich um den ALG II-Antrag nicht drumrum, bis mein Sohn mit 3 Jhren September 2007 in den Kindergarten kommt. Unsere Wohnung ist dazu aber jetzt eigentlich zu groß...
    Muß ich als ALG II-Empfänger meine Selbständigkeit aufgeben (und dem Arbeitsmarkt anderweitig zur Verfügung stehen) und somit auch mein Arbeitszimmer? Falls ich doch einen Auftrag bekommen könnte, dann brauche ich den Platz um zu arbeiten für Zeichentisch und Bürokram, ich brauche dazu meinen Computer und auch ein Auto. Wohngeld habe ich bisher nur für die Wohnung abzüglich des Arbeitszimmers bekommen und zwar 190 Euro/Monat.
    Ist meine Wohnung dann als ALG II-Empfängerin unangemessen und muß ich umziehen? Oder bestünde eventuell die Möglichkeit, daß die Miete für das Arbeitszimmer z.B. von meinen Eltern übernommen/bezuschusst wird und es somit auch länger als 6 Monate o.k. ist?


    Ich hoffe, daß ich nur bis nächstes Jahr ALG II brauche und dann wieder (irgendwas) arbeiten kann - müßte ich jetzt schon wieder umziehen (auf angemessene 60qm) und hätte dann keinen Platz mehr zum Arbeiten, dann gleicht das einem Arbeitsverbot in meinem Beruf. ::)
    Oder richtet sich das neben den qm auch nach der Miethöhe?