Wohnung mit den Eltern zu groß?

  • Also ich bin 22 und wohne mit meinen eltern in knapp 90 quadratmeter.Naja die genaue kaltmiete kann maama mir nich sagen mit heizung und wasser liegen wir monatlich bei 400 euro.Meine frage is jetz ob wir ausziehen müssen?wir werden nämlich ab 1.10 als bedarfsgemeinschaft gerechnet was ich auch net so ganz versteh



    wäre froh wenn mir das einer erklären könnte


    Jessi

  • Hallo Fallenangel,


    wo wohnt ihr denn?

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Also, die angemessenen KDU in Siegen liegen bie 5 Euro pro m². ANgaben zu den Betriebs und Heizkoosten werden da nicht gemacht, so das davon ausgegangen werden kann, das diese voll übernommen werden.
    Du schreibst ihr zahlt warm 400 Euro, psst also. Sehe hier keinen Grund,warum ihr ausziehen solltet.


    Deine Frage zur Bedarfsgemeinschaft: seit dem 1.8.2006 zählen unter 25jährige mit zur BG der Eltern. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Das wäre ja prima...
    Naja ich steig da zwar immer noch nicht ganz durch aber ok,denke das wird sich noch finden.Wie läuft das eigentlich mit dem 400? job?wird das geld dann auch bei meinen eltern mit angerechnet oder nur bei mnir wenn wir als bedarfsgemeinschaft gelten??

  • Hallo Fallenangel,
    der 400?-Job wird auf Dein ALG-II-Anteil angerechnet.
    Hier besteht folgende Bestimmung:
    Freibetrag in Höhe von 100? steht jedem zu.
    überschreitender Betrag: davon steht jedem 20% zu (bis 800? Verdienst)
    Fahrtkosten usw. sind allerdings bei einem Verdienst bis 400? im Freibetrag ENTHALTEN, diese können nicht gesondert berücksichtigt werden.


    Gruß


    Jones