HIILLFEE!!!

  • Hallo zusammen,


    ich bin 27 Jahre alt und bräuchte wirklich dringend euere Hilfe.


    Da ich relativ neu hier bin möchte ich erstmal alle begrüssen und wünsche euch einen angenehmen abend.


    Ich habe im allgemeinen 3 fragen:


    1. Ich muss leider einen Hartz IV Antrag stellen um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Für den Antrag muss ich aber eine Mietbescheinigung vorlegen. Das Problem ist nur, ich habe zur Zeit keine Wohnung. Meine Lebensgefährdin hat sich von mir getrennt und mich mehr oder weniger von unserer gemeinsamen Wohnung entbunden. Da ich eine 2 jährige Tochter habe, verzichtete ich auf streitereien, weil ich nicht wollte das meine kleine darunter leiden muss. Kurz ich zog vorübergehend zu einem bekannten in eine 1 1/2 Zimmerwohnung. Das das nicht gerade angenehm ist könnt ihr euch sicher vorstellen. Was soll ich jetzt also tun, denn die ARGE sagt das der Antrag nur Vollständig abgegeben und bearbeitet werden kann. Doch wie will ich eine Mietbescheinigung abgeben wenn ich keine Wohnung habe.´


    2. Muss die ARGE mir bei der Wohnungssuche behilflich sein, oder besser gesagt, da ich völlig mittellos bin zur zeit, denn meine ALG 1 Antrag wird noch bearbeitet (bekomm aber nur 560 ? ALG1, deshalb ja auch der Hartz IV Antrag), muss die ARGE die Kaution zahlen?? Denn eigentlich bin ich für die ja obdachlos!


    Finally 3. Ich bin zur Zeit im Krankenstand und werde das leider voraussichtlich auch noch eine Weile bleiben, da bei mir eine etwas komplizierte Krankheit diagnostiziert wurde. Habe ich damit, weil ich so ja als erwerbsunfähig gelte, überhaupt Anspruch auf Hartz IV???




    Ich bin euch allen dankbar für schnelle, informative Antworten und Ratschläge!!!!


    [size=10pt][color=red]P.S.: ES LEBE DIE SOLIDARITÄT!!!!! ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

  • hallo



    also erst mal zur kaution:es kann sein das dass amt die kaution übernimmt!MUSS ABER NICHT!!!!!! das liegt in ihrem ermessen aber ich denke in deinem fall schon!!!



    die ARGE muss dir nicht behilflich sein! am besten du suchst dir eine ANGEMESSENE WOHNUNG die nicht grösser als 45 m² sein darf (wie hoch der preis liegen darf ist vom Mietspiegel in deiner region abzhängig) und legst dem sachbearbeiter den mietvertrag vor!


    WICHTIG!!!! du darfsat den mietvertrag erst unerzeichnen wenn das amt zugestimmt hat denn sonst kann es sein das die die wohnung nicht bezahlen! am besten suchst du dir eine wohnung wo du einen WBS (Wohnberechtigungsschein= bekommst du bei der Stadt beim wohngeldamt die haben da ne stelle für) brauchst denn die wohnungen sind vom preis her angemessen!!! und meistens übernimmt das amt dann die miete weil das dann Sozialwohnungen sind!!!!



    zu 3! da kann ich dir nichts genaues sagen! am besten du gehst zu der ARGE und fragst da nach! aber eigentlich hat jeder anspruch auf Hartz IV wenn dein einkommen nicht reicht um deinen lebensunterhalt zu bestreiten!!!!!


    wenn du noch fragen hast dann melde dich!
    was WBS und so betrifft kenn ich mich gut aus (da eigene erfahrung: Email: [email protected])


    ich hoffe ich konnte dir helfen!!!

  • zu 3.


    Anspruch haben nur erwerbsfähige Personen, also solche, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zu Verfügung stehen.
    Mehr unter: ALG II Berechtigte


    Wer keinen Anspruch auf ALG II hat, da er dem Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung steht hat wahrscheinlich Anspruch auf HLU, sprich Sozialhilfe.


    Da Du keine Angaben zur Dauer der Krankheit etc. machst solltest Du das zunächst mal klären, bevor Du Dich mit den Feinheiten des Antrags befasst...


    Gruß


    Philipp

  • Hallo Phillip,


    ich kann leider keine Angaben machen, wielange ich krank sein werde. Das habe ich auch schon gelesen das eigentlich nur erwerbsfähige Personen anspruch haben.


    Doch sollte ich wirklich vom Amt abgewiesen werden, wo könnte ich mich dann hinwenden??


    Weißt Du das zufällig??


    Denn ich denke das es durch die Hartz IV Reform das Sozialamt in diesem Sinne nicht mehr gibt?!



    Schönen Tag noch!!


    MEPHISTO



    CARPE DIEM

  • doch



    das sozialamt steht weiterhin zur verfügung!
    aber nur für personen die erwerbsunfähig sind wie z.B. krebserkranken menschen! ich weiss das von meiner schwester!!!


    also geh dann mal zum Sozialamt und trage denne deine sache vor, die können dir dann genau sagen ob die für dich zuständig sind oder ob für dich eventuell doch hartz IV in Frage kommt

  • Wie snooke schon geschrieben hat gibt es das Sozialamt und auch die Sizialhilfe weiterhin neben dem ALG II. Alledings haben wie gesagt nur die Personen Anspruch, die nicht erwerbsfähig sind und somit keinen Anspruch auf ALG II haben.


    Träger des für Dich zuständigen Sozialamts ist in der Regel die Kommune, bzw. in einigen Fällen auch der Kreis, wenn ich richtig informiert bin.


    Du solltest Dich allerdings günstiger Weise sowohl bei der ARGE als auch beim Sozialamt informieren, wer nun für Dich zuständig ist. Ansonsten kann es mit Pech passieren, dass die beiden Stellen sich in Grenzfällen die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben, da die Leistungen aus verschiedenen Töpfen (ARGE => im wesentlichen Bund, Sozialamt im wesentlichen Gemeinde) kommen und so teilweise wohl gerne mal Kosten gedrückt werden sollen....


    Gruß


    Philipp