Eigenmächtiger Umzug - Kürzung

  • Hallo.
    Coole Seite, ich freu mich dass es sowas überhaupt gibt.
    Von öffentlichen Einrichtungen gibs ja keine Info...


    Aber egal ich will mich nich beschweren sondern etwas fragen.
    Oder besser zwei Dinge die mit meiner derzeitigen Situation einhergehen.


    Ich habe vor umzuziehen weil die Stadt in der ich leben Sch***e ist.
    D.h. keine Aussicht auf Arbeitsplatz und so weiter.
    Ich will in einer größere Stadt ziehen in der ich aber noch keine konkrete Arbeit habe.


    Was ich wissen will ist. Stimmt es dass ich wenn ich umziehen will erst einen Antrag stellen muss? Oder bezieht sich der Antrag nur auf die Umzugskosten?


    Nehmen wir an ich melde mich bei der Arge meiner derzeitigen Stadt ab.
    Ziehe einfach so um, in die andere Stadt und beantrage H-IV (seltsame Abk.) kann es dann sein dass mir meine Miete nicht bezahlt wird, weil das AAmt was dagegen hat das ich einfach grundlos durch die Weltgeschichte ziehe?


    Und meine zweite Frage.
    Ich bin zZ 100% gekürzt. D.h. ich bekomme 0,000eur vom Amt und muss zur Tafel und Bedürftigenhilfe entgegennehmen.


    Meine Frage ist, wenn ich mich hier abmelde und in der neuen Stadt wieder Alg2 beantrage. Wird die Kürzung dann mitgenommen und weiter "vollstreckt"?
    Oder ist dort dann neustart?


    Kleine Aber feine Fragen die sehr wichig für mich sind.
    Ich hoff jemand weis eine oder zwei antworten :)


    bis denn
    tWeak

  • Hallo tWeak,


    Wenn du umziehen willst, dann musst du dir vom Amt eine schriftl. Genehmigung einholen. Tust du dies nicht, dann kann es zur Streichung oder Verringerung der KdU kommen.


    Die Kürzung bleibt natürlich weithin bestehen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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