HILFE!!!! Mehre Fragen zum Zusammenziehen

  • Hallo,


    ich hoffe, hier kann mir jemand helfen! Ich habe schon mehrere Beiträge in Foren geschrieben, jedoch noch keine Antwort bekommen, die mir richtig weiterhilft. Also:


    Ich (22, 1.125? brutto / 899,- netto) bin seit diesem Jahr ausgelernt und wurde zum Glück auch für 1 Jahr erstmal übernommen. Jetzt möchte ich aber gern mit meinem Freund (23, ALG2-Empfänger - 247? monatl. + 154? Kindergeld) zusammenziehen. Bekommt er dann sein Geld weiter oder wird mein Verdienst angerechnet? Ich habe mal etwas von der 1.000,-?-Grenze gehört. Demnach werden Nettoeinkünfte des Partners unter 1.000,-? nicht mit angerechnet... Gibts das wirklich? Wie läuft das eigentlich dann überhaupt ab? Wie sieht das denn aus, wenn ich nächstes Jahr nicht übernommen werde, und auch Hartz4 benötige? Muss ich dann wieder nach Hause, weil bis dahin bin ich ja noch keine 25...


    Dann meine zweite Frage:


    meine Eltern sind ebenfalls beide Hartz4-Empfänger (je ca. 300?)! Wir 3 wohnen seit 22 Jahren in einer 72 m2-Wohnung (Warmmiete ca. 467 ?) in Castrop-Rauxel. Müssen die beiden dann in eine kleinere Wohnung ziehen wenn ich ausziehe oder fällt das dann wiederrum unter das Gewohnheitsrecht?


    Fänds schön, wenn mir jemand helfen würde! Ich verzweifel hier nämlich :)


    Lieben Gruß


    Jessica

  • Hallo bienchen,


    1.


    "Ich habe mal etwas von der 1.000,-?-Grenze gehört. Demnach werden Nettoeinkünfte des Partners unter 1.000,-? nicht mit angerechnet"


    Soetwas gibt es nicht!


    2. Wenn dein Freund noch zu hause wohnt, gelten bezüglich eines auszugs neue Regelungen für U25.................das heißt, er darf nicht einfach mal so ausziehen.Sollte allerdings schwehrwiegende familieäre Gründe vorliegen, dann darf er unter umständen ausziehen.


    3. Wenn Auszug möglich und ihr zusammenzieht, dann wird das Amt von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen, was bedeutet, das dein Einkommen mit angerechnet wird.


    4. Solltest du z.b. nach einmal auf ALG II angewiesen sein, nachdem du von zu Hause ausgezogen bist und dann immer noch U25 sein, kann man dich NICHT wieder zwingen nach Hause zurückzukehren.


    Liebe Grüße


    Kätzchen

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