WG?

  • hallo,
    meine situation sieht derzeit so aus, dass ich mit meinem sohn in einer dreiraumwohnung lebe. ich erhalte hartz IV da ich noch zur schule gehe. ich würde gerne noch einen freund aufnehmen, der jedoch saisonarbeiter ist, d.h. im winter ebenfalls arbeitlosengeld erhält. meine frage ist, ob dies dann auch unter einer eheähnlichen gemeinschaft geführt werden würde und ob sein gehalt dann in der bedarfsgemeinschaft angerechnet wird? dies wollen wir nämlich gerade nicht, da er weder vater des kindes ist noch möchte ich mich von ihm abhängig machen, wie gesagt, es soll eine WG sein, um miete zu sparen, da wir bei zwei wohnungen ca. 750euro zahlen und zusammen nur 450euro zahlen würden ... was auch im endeffekt für den staat ein ersparnis wäre. und wenn dies so funktioniert, was muss ich dann unternehmen, da ich z.z. einen antrag auf weiterführende zahlung habe und nur "eheähnliche gemeinschaft" angeben kann.


    vielen dank im voraus auf die antwort


    lg josi

  • Hola,
    so wie ich das sehe hast du schon die eheähnliche Gemeinschaft angegeben und somit wird dein Freund mitberechnet.Du hättest die Möglichkeit gehabt eine Wohngemeinschaft zu bilden,wobei das mit seinem Partner eine anstrengende Sache ist,und das Ganze so aussehen lassen wie eine Wohnung die sich 2 Leute teilen.Nur das ist jetzt zu spät du hast die Angaben gemacht.


    Liebe Grüße,schronny