Hilfe!!!

  • Ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich sitze hier vor meinem ersten Hartz IV-Antrag und von der Agentur für Arbeit kann bzw. will mir keiner helfen. Zu meiner Situation:


    Ich bin im April diesen Jahres zu meinem Freund gezogen, der ein Haus von seiner Oma überschrieben bekommen hat. Wir teilen uns die Nebenkosten, aber sonst zahle ich keine Miete. Die Oma wohnt im EG in einer eigenen Wohnung hat Wohn- und Nutzungsrecht auf Lebzeit. Wir bewohnen das DG.


    Nun zu meiner Frage:


    Zählen wir schon als Bedarfsgemeinschaft ??? Ich würde sagen nein, weil:


    1. Ich noch nicht ein Jahr bei ihm wohne
    2. Wir keine Kinder haben
    3. Wir nicht über das Einkommen/Vermögen des anderen verfügen.


    Anhand der Meldebescheinigung kann ich ja beweisen, dass wir noch kein Jahr zusammen wohnen ... zählt oder reicht das als Beweis ???


    Die Dame vom AA meinte zu mir, ich müsse die Oma auch mit angeben. Aber warum ??? ... sie bildet doch keine Bedarfsgemeinschfat mit uns ... sie hat in dem Haus ihre eigene abgeschlossene Wohnung.


    Ich habe schon mehrfach versucht beim Arbeitsamt Auskunft zu bekommen, aber es fühlt sich niemand für meine Fragen zuständig und gibt mir keine konkreten Antworten *heul*.


    Ihr seid meine letzte Hoffnung.